Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.
Winterreifen sind gemäß der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 01. Dezember 2010 (BGBl. Jahrgang 2010, Teil I Nr. 60 vom 03. Dezember 2010) nach der EU-Richtlinie 92/23 über die „M+S-„/ „M.S.-„ oder „M&S“-Kennzeichnung im Rahmen der „situativen Winterreifenpflicht“ definiert. Es gibt jedoch einen Entwurf einer Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, der mittlerweile die sogenannte Verbändeabstimmung passiert hat. Demzufolge sollen nun Winter- und Ganzjahresreifen, dazu zählen Pkw-Reifen nach ECE-R 30, Llkw- und Lkw-Reifen nach ECE-R 54 und runderneuerte Lkw-Reifen nach ECE-R 109, dann nur noch als solche gelten, wenn sie neben der M+S-Kennzeichnung mit dem „Schneeflocken-Symbol“ nach ECE-R 117.2 gekennzeichnet sind. Wie der BRV mitteilt, sollen Zweiradreifen nach ECE-R 75 wohl generell ausgenommen werden. Runderneuerte Pkw-Reifen sind nach ECE-R 108 ausgenommen.
Weitere Hintergrundinformationen bietet ein Vortrag von Michael Schwämmlein, Technischer Berater BIPAVER. Er referierte auf dem Round Table 2015 über das Schneeflockensymbol für runderneuerte Lkw-Reifen – ein Vorschlag zur Ergänzung 7 der ECE – R 109. Den vollständigen Artikel können Sie in der Mai-Ausgabe 2015 von AutoRäderReifen-Gummibereifung, Seiten 74-75, nachlesen.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht über die Schneeflockensymbolregelung in der Dezember-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.
(akl)