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Porträt

Chancen durch SEPA

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen. In Deutschland müssen rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Für viele Branchenteilnehmer bedeutet die Umstellung aktuell einen erheblichen administrativen Aufwand. SEPA birgt für B2B-Unternehmen aber auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich.

Ab dem 1. Februar 2014 dürfen Kreditinstitute gemäß der europäischen SEPA-Verordnung (Verordnung Nr. 260/2012) inländische und europaweite Überweisungen und Lastschriften in Euro nur noch im SEPA-Format annehmen und ausführen. In Deutschland müssen rund 25 Millionen arbeitstägliche Überweisungen im Wert von 227 Milliarden Euro und gut 35 Millionen Lastschriften im Wert von rund 52 Milliarden Euro umgestellt werden. Für viele Branchenteilnehmer bedeutet die Umstellung aktuell einen erheblichen administrativen Aufwand. SEPA birgt für B2B-Unternehmen aber auch Vorteile: Mit der SEPA-Firmenlastschrift sind erstmals europaweit nicht rückbuchbare Zahlungen möglich."Wenn Unternehmen bis zum gesetzlich vorgeschriebenen Umstellungstermin nicht SEPA-fähig sind, drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Dies gilt nicht nur für diejenigen, die bei der SEPA-Umstellung hinterherhinken, sondern auch für deren Geschäftspartner, Beschäftigte oder Kunden“, warnt Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank. Höchste Zeit besonders also für B2B-Unternehmen, noch vor Jahresende alle für die Umstellung erforderlichen Schritte zu tätigen. Mit der Umstellung werden gleich zwei Formen der Lastschrift eingeführt: zum einen die SEPA-Basis-Lastschrift, die Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen nutzen können; zum anderen die SEPA-Firmenlastschrift, die den bislang in Deutschland üblichen Abbuchungsauftrag ersetzt. Die SEPA-Firmenlastschrift dient dabei ausschließlich zur Abwicklung von Transaktionen zwischen zwei Nicht-Verbrauchern. Um am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, benötigen Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie bei der Deutschen Bundesbank beantragen können (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Diese ID ermöglicht gemeinsam mit der Mandatsreferenznummer die eindeutige Identifizierung eines Lastschriftmandats.

Von besonderer Wichtigkeit ist unter anderem, dass nach der SEPA-Umstellung ein Lastschriftmandat in Papierform mit Originalunterschrift erforderlich ist, das der Bank vorliegen muss. Bisherige Abbuchungsaufträge verlieren ihre Gültigkeit. Das Lastschriftmandat ermächtigt den Zahlungsempfänger dazu, den Rechnungsbetrag vom Konto seines Kunden einzuziehen. Der Text eines SEPA-Firmenlastschriftmandats unterscheidet sich dabei leicht von dem einer normalen SEPA-Lastschrift: das ausstellende Unternehmen erklärt darin zusätzlich, dass es nach Fälligkeit der Lastschrift keine Widerspruchsmöglichkeit hat. Mirko Hüllemann, Geschäftsführer der Heidelberger Payment GmbH, weist darauf hin, dass sich für B2B-Akteure hieraus ein entscheidender Vorteil ergibt: Einmal abgebuchte Beträge können nicht zurückgebucht werden. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften – wo bisher bei Streitfragen Rechtsunsicherheit oder zumindest hoher Aufwand zur Eintreibung von Außenständen die Regel waren – können sich Unternehmen nun darauf verlassen, dass sie das Geld sicher haben, sobald es auf ihrem Konto ist.

Damit sich Mandatsaussteller trotzdem vor ungerechtfertigten oder falschen Abbuchungen schützen können, müssen Unternehmen ihre Kunden spätestens 14 Tage im Voraus über eine fällige Lastschrift samt Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer informieren – diese Frist lässt sich durch Vereinbarung bis auf einen Tag reduzieren. In diesem Zeitraum kann der Empfänger dieser sogenannten Pre-Notification der Abbuchung widersprechen und seine Bank anweisen, die Lastschrift nicht einzulösen. Versäumt er dies, kann er sein Geld nach der Abbuchung durch eine SEPA-Firmenlastschrift nicht einfach zurückbuchen, sondern muss sich an den Zahlungsempfänger wenden.

Um SEPA-konforme Lastschriften abzuwickeln, müssen Unternehmen ihre Kontoangaben für den Lastschrifteinzug entsprechend anpassen und die IT-Systeme so umstellen, dass sie SEPA-konforme Dateien erzeugen. In Deutschland löst das internationale XML-Format ISO-20022 das bisherige Dateiformat ab. Wenn Unternehmen mit einem Zahlungsinstitut zusammenarbeiten, müssen sie sich um einen großen Teil dieser Anpassung nicht selbst kümmern, da das Zahlungsinstitut diese ebenso wie das gesamte Mandatshandling und die Mandatsverwaltung übernehmen kann. Die SEPA-Firmenlastschrift kann B2B-Unternehmen, die bislang das Risiko möglicher Komplikationen bei grenzüberschreitenden Geschäften gescheut haben, einen sicheren Zahlungsweg bieten und so neue Märkte eröffnen.

(kle)