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Reifenindustrie

Neue Vorschriften für Rad-/Reifen-Kombinationen

Für eine gewisse Verwirrung hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern hatte im vergangenen Herbst das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gesorgt. Nach Intervention seitens des BRV, des Industrie-Verbands Motorrad (IVM) und des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk) haben sich Bund und Länder nun auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.

Für eine gewisse Verwirrung hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern hatte im vergangenen Herbst das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gesorgt. Nach Intervention seitens des BRV, des Industrie-Verbands Motorrad (IVM) und des Wirtschaftsverbands der deutschen Kautschukindustrie (wdk) haben sich Bund und Länder nun auf eine gemeinsame Vorgehensweise geeinigt.

Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bzw. Serviceinformationen der Reifenhersteller hatte eine Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Nach der Klarstellung durch das BMVI gelten für Rad-/Reifen-Kombinationen an Krafträdern, die von der Originalausrüstung abweichen, nun einige neue Vorgaben.  

Wichtigste Neuerung: Das bisher akzeptierte Verfahren ist nicht mehr zulässig. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller reichen demnach nicht mehr aus. Wird an einem Fahrzeug (mit oder ohne EU-Zulassung) eine von der in den Papieren eingetragenen abweichende Rad-/Reifen-Kombination montiert, erlischt die Betriebserlaubnis. Zur Wiedererlangung sind dann eine Vorführung und Abnahme bei den Technischen Überwachungsorganisationen und eine anschließende Eintragung in die Fahrzeugpapiere erforderlich.

Lesen Sie mehr in der März-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.

(dw)

Reifenindustrie

Michelin: Über 25.000 Motorrad-Bereifungskombinationen

Der Cruiser- und Supertourer-Reifen Michelin Commander III und die sportlich ausgelegten Power Experience in Form des Power 5, Power GP und Power Cup 2 Reifen liegen ab sofort in über 1.000 Freigaben vor. Laut Hersteller umfasst das Programm nun 25.172 Motorrad-Bereifungskombinationen und Freigaben für mehr als 1.500 Motorradmodelle.

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Reifenhandel

BRV sieht "aggressive Vermarktung" von Kfz-Werkstätten

Auch der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) sensibilisiert seine Mitglieder aktuell über das Thema "Reifenfabrikatsbindung". Dies passiert im Kontext der "aggressiven Vermarktung" dieser Reifen durch markengebundene Kfz-Werkstätten. Laut BRV wird teilweise wider besseren Wissens Kunden gegenüber behauptet, dass nur diese Reifen an den betreffenden Fahrzeugen zulässig seien und bei der Verwendung anderer die Gewährleistung und/oder Garantie des Fahrzeuges verloren ginge.

    • Reifenhandel

Reifenindustrie

Zahlreiche Freigaben für Dunlop RoadSmart II

Dunlop hat den Sportmax RoadSmart II erfolgreich auf zahlreichen Motorradmodellen aktueller und vergangener Baujahre getestet und hält entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen bereit. Die Qualitäten des neuen Pneus können ab sofort unter anderem auch Fahrer der Aprilia Modelle Tuono 1000 und SMV 1200 Dorsoduro, der BMW F 800 ST, der Ducati Modelle ST 2, ST 3, ST 3 S und Monster S4R sowie diverser japanischer Motorräder genießen.

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