Das sogenannte Three Peaked Mountain Snow Flake („3PMSF“)-Symbol, oder auch Alpine-Symbol genannt, wurde hierzu herangezogen. Viele Winterreifen tragen die sogenannte M+S-Kennung. Diese Reifen erfüllen zwar mit dieser Kennzeichnung die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht, doch das Symbol gewährleistet nicht, dass der Reifen auch tatsächlich wintertauglich ist. Denn die „M+S“-Kennzeichnung beruht ausschließlich auf einer Eigenklassifizierung des Herstellers. „Seitens der Neureifenindustrie kam schließlich der Wunsch nach einem Leistungskennzeichen auf, das zumindest an gewisse Leistungsparameter geknüpft ist“, so Schwämmlein. Es wurde folglich ein Standardreifen definiert, der mit „Alpine“ und „M+S“ markiert ist. Der zu überprüfende Reifen muss per Tests eine nachgewiesene Mehrleistung in Bezug auf Traktions- und Bremseigenschaften in Relation zu diesem Standard-Referenzreifen aufweisen, um das „3PMSF“-Symbol zu erhalten. „Leider, und das ist sicherlich für den gewerblichen Endverbraucher sehr verwirrend, wurde das Ganze nicht übersichtlich kommuniziert“, so Schwämmlein weiter. Es stellt sich die Frage, wieso man „M+S“ nicht beispielsweise durch das Alpine-Symbol ersetzt und nur dieses verwendet? Oder anstatt ein neues Alpine-Symbol zu kreieren, „M+S“ zukünftig mit dieser Leistungsregelung verknüpft? Trotz Bemühungen der Verbände löst das „3PMSF“ die vorhandene „M+S“-Kennzeichnung nicht ab und wird stattdessen immer in Kombination mit der „M+S“-Markierung verwendet.
Es ist laut dem Experten davon auszugehen, dass auf nationaler Ebene bestehende Winterreifen-Regelungen sich zukünftig auf „3PMSF“ gekennzeichnete Winterreifen beziehen werden, anstatt auf nur „M+S“ markierte Reifen. „Um hier den runderneuerten Lkw-Reifen, mit einem Marktanteil von circa 45 Prozent in Europa, die gleichen Möglichkeiten einzuräumen, brachte Frankreich im September 2014 diesbezüglich erstmalig einen Änderungsantrag zur ECE – R 109 ein. Dieser ermöglicht dem Runderneuerer, ebenfalls diese Markierung auf seine Reifen aufzubringen“, so Schwämmlein. Der Entwurf ist zwar in Genf bei der GRRF durch, muss jetzt aber zur WP.29 (World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations), also dem übergeordneten Gesetzgebungsorgan, nach New York und dort final bestätigt werden. „Ich erwarte aber, dass dies umgesetzt wird“, so Schwämmlein weiter. (akl)
Welche Genehmigungswege für den Runderneuerer möglich sind, lesen Sie in der Mai-Ausgabe des Reifenfachmagazins Auto Räder Reifen - Gummibereifung.