Reifenhandel

6. Deutscher Autorechtstag: Welche rechtlichen Fallstricke lauern im Kfz-Geschäft?

Was Unternehmer im Umgang mit ihren Kundendaten unbedingt wissen müssen, welche Fallstricke im Werkstattauftrag lauerndiese und weitere unternehmensrelevante Fragen behandelt der 6. Deutsche Autorechtstag am 21. und 22. März 2013. Der ZDK veranstaltet das Expertenforum gemeinsam mit dem ADAC und dem Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn. „Der Datenschutz versteckt sich immer und überall, das Nacherfüllungsrecht befindet sich im Wandel, ebenso die Produkt- und Produzentenhaftung“, so ZDK-Jurist Ulrich Dilchert. Im Rahmen der Veranstaltung wird unter anderem ZDK-Jurist Patrick Kaiser seinen Vortrag „Datenschutz im Kfz-Betrieb“ halten sowie BVfK-Juristen über „Neue Techniken – neue Probleme – neue Mängelkategorien“ referieren. Zudem berichten ADAC-Experten zu den Themen „Verbraucherleasing ohne Verbraucherschutz?“ und „Tachomanipulation verursacht Milliardenschäden“.

Reifenindustrie

DSVGO tritt 2018 in Kraft: Das ist zu beachten

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) tritt europaweit am 25. Mai 2018 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen des Datenschutzrechts. Laut BRV gibt es für Unternehmen großen Handlungsbedarf, denn ansonsten drohen teure Abmahnungen und hohe Bußgelder.

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IT/Online

Continental fordert „Vision Zero“ auch für Datenverkehr

Continental untersagt seinen Mitarbeitern ab sofort die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat im weltweiten Unternehmensnetzwerk. Nach Einschätzung des Unternehmens weisen diese Dienste Datenschutzdefizite auf. Denn sie greifen auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten ihrer Nutzer zu, wie zum Beispiel deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter. Das Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.

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Reifenindustrie

VDAT rät: Jetzt mit neuer DSGVO auseinandersetzen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 28. Mai 2018 in Kraft, sie betrifft alle Unternehmen und sie gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Zeitgleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSGneu) in Kraft. Neben umfangreichen Dokumentationspflichten und steigenden Bußgeldern liegt ein verstärkter Fokus auf der IT-Sicherheit. Darauf weist der VDAT hin.

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