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Reifenindustrie

Änderung der situativen Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Für die ordnungsgemäße Bereifung des Fahrzeuges mit Winterreifen ist neben dem Fahrzeugführer künftig auch der Fahrzeughalter verantwortlich. Durch die neue gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters soll ein Auseinanderfallen der Verantwortlichkeit von Fahrzeugführer und Fahrzeughalter vermieden werden. Kraftfahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz) und der Klassen N2 und N3 (Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen) müssen zukünftig nicht nur auf den permanent angetriebenen Achsen, sondern auch auf den vorderen Lenkachsen mit Winterreifen ausgerüstet werden. Diese Verpflichtung tritt spätestens ab dem 1. Juli 2020 in Kraft. Die Regelung ist jedoch gegebenenfalls ab einem früheren Zeitpunkt anwendbar: Sie gilt bereits ab dem ersten Tag des sechsten Monats, nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Bundesrat einen Bericht über eine Felduntersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen vorgelegt hat, der die Eignung dieser Änderung bestätigt. Sollte die Bundesregierung die Änderungen übernehmen, kann die Verordnung im folgenden Kalendermonat in Kraft treten.

 

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Reifenindustrie

BRV: Änderungen bei situativen Winterreifenpflicht gesetzlich verankert

Die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. März ist am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 01. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen beziehungsweise Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Darauf weist der BRV hin.

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Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

    • Reifenhandel

Porträt

Große Koalition will Winterreifenpflicht präzisieren

“Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren“, so steht es auf Seite 45 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Zu dieser Präzisierung hatte der Bundesrat den scheidenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits im Dezember 2010 aufgefordert. Beschlüsse aber blieben seither aus. Die Verankerung im Koalitionsvertrag stärkt aber nun die Hoffnung, dass die Konkretisieren der Winterreifenpflicht von der Großen Koalition tatsächlich in Angriff genommen wird.

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Reifenindustrie

Conti: Novelle der StVO erhöht Verkehrssicherheit

Mit Unterstützung der Bundesländer will die Bundesregierung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht einführen. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums haben sich die zuständigen Verkehrs- und Rechtsexperten auf Bundes- und Länderebene darauf verständigt, im Rahmen einer umfassenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Paragraphen 2 Absatz 3a neu zu formulieren.

    • Reifenindustrie