Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Webseite www.bag.bund.de alle Informationen zur De-minimis Förderperiode 2019 veröffentlicht. Die Antragsfrist für die Förderperiode 2019 beginnt für das Förderprogramm am 7. Januar 2019 und endet am 30. September 2019.
Die Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15. Dezember 2015 in der Fassung der Ersten Änderung vom 12. Dezember 2016 - am 27. Dezember 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht - hat für die Förderperiode 2019 weiterhin Gültigkeit.
Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkanisieur-Handwerk e.V. (BRV) hat für eine schnelle Übersicht die vom BAG erstellte Synopse „Förderprogramm De-minimis, Änderungen 2019 – was ist neu?“ sowie ein Schaubild der Fördermöglichkeiten für Reifen auf der BRV-Homepage eingestellt. Interessierte finden die Übersicht unter Themen > Runderneuerung > Lkw-Reifen > De-minimis.
Lesen Sie einen ausführlichen Bericht in der Februar-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.
(akl)