Anfang Januar hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetztes informiert. Wie der Verband nun mitteilt, scheint bei manchen Mitgliedern die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung noch nicht flächendeckend angekommen zu sein.
Im Klartext heißt es laut BRV: „Schließt ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung ab, so müssen Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2019 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Vereinbarungen gilt diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2022.“ Der BRV bietet hierzu einen Workshop am 30. Mai 2018 an. In Kooperation mit ForrestSchleicher Versicherungsmakler & Finanzdienstleister GmbH findet der Workshop „Betriebliche Altersversorgung – sicher und einfach umgesetzt“ von 11:00 bis 12:00 Uhr im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse statt.
(akl)