Reifenhandel

Betriebsrentenstärkungsgesetz – BRV informiert im Workshop

Anfang Januar hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetztes informiert. Wie der Verband nun mitteilt, scheint bei manchen Mitgliedern die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung noch nicht flächendeckend angekommen zu sein.

Anfang Januar hatte der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) über das Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetztes informiert. Wie der Verband nun mitteilt, scheint bei manchen Mitgliedern die verpflichtende Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Entgeltumwandlung noch nicht flächendeckend angekommen zu sein.

Im Klartext heißt es laut BRV: „Schließt ein Arbeitnehmer eine Betriebsrente durch Gehaltsumwandlung ab, so müssen Sie als Arbeitgeber bei Neuverträgen ab dem 1. Januar 2019 einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des Umwandlungsbetrages zahlen, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Vereinbarungen gilt diese Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2022.“ Der BRV bietet hierzu einen Workshop am 30. Mai 2018 an. In Kooperation mit ForrestSchleicher Versicherungsmakler & Finanzdienstleister GmbH findet der Workshop „Betriebliche Altersversorgung – sicher und einfach umgesetzt“ von 11:00 bis 12:00 Uhr im Congress-Centrum Nord der Koelnmesse statt.

(akl)

Reifenindustrie

Neue betriebliche Altersversorgung im Goodyear Dunlop-Konzern

Im Rahmen einer Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung gewährt die Goodyear-Dunlop-Gruppe ihren Mitarbeitern zum 1. Januar 2005 eine großzügig ausgestattete Altersversorgungszuzahlung. Eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung dazu unterzeichneten Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat noch in diesem Jahr.

    • Reifenindustrie

Reifenhandel

Gesetzesänderung zur Abmilderung der Corona-Folgen steht bevor

Zur Abmilderung der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Nachdem dieser bereits gestern einstimmig vom Bundestag beschlossen wurde, steht morgen (27. März) die Abstimmung im Bundesrat bevor. Die Änderungen sollen all jenen zugute kommen, die infolge der Pandemie aktuell nicht ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können, berichtet der BRV.

    • Reifenhandel

Reifenhandel

Sonderleistungen für Arbeitnehmer steuerfrei

Mit einem Betrag von bis zu 1.500 Euro können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten in Zeiten der Corona-Pandemie steuerfrei unterstützen. Erfasst werden alle finanziellen Beihilfen und Sachleistungen, die Beschäftigte zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

    • Reifenhandel