Die Kanzlei JEP Rechtsanwälte aus Flensburg nimmt ihren Betrieb zum Jahresbeginn 2019 auf und wird gleichzeitig neuer Partner des BRV in der Rechtsberatung – für die BRV-Geschäftsstelle, aber auch für die Verbandsmitglieder. Als BRV-Mitglied hat man im Rahmen der Mitgliedschaft die Möglichkeit, im Fall einer juristischen Frage fachkompetente Hilfe zur Beurteilung einzuholen.
Erster Ansprechpartner bleibt wie bisher die BRV-Geschäftsstelle, die nach einer ersten Prüfung gegebenenfalls den Sachverhalt zur Beurteilung an die BRV-Partnerkanzlei weitergibt. Seit den Anfangstagen des BRV hat diese Aufgabe als Verbandsjustiziar der Rechtsanwalt Dr. Ulrich T. Wiemann wahrgenommen.
Zum Jahreswechsel wird die BRV-Rechtsberatung nun an die neue Partnerkanzlei übergehen, so dass künftig nicht mehr nur ein Anwalt der Geschäftsstelle und den Verbandsmitgliedern in Rechtsfragen aller Art beisteht, es ist ein Team aus fünf Juristen, die von Arbeits- über Bau- und Datenschutzrecht bis hin zu Unternehmensnachfolgeplanung, Versicherungs- und Wettbewerbsrecht auf unterschiedliche Rechtsbereiche spezialisiert sind. Detaillierte Informationen dazu, wer die neuen Partneranwälte sind und wie die Inanspruchnahme der BRV-Rechtsberatung für Mitglieder funktioniert, finden Interessierte in der Download-Unterlage auf der BRV-Website unter der Rubrik Mitglieder > Service > Rahmenvereinbarungen.
(akl)