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Reifenhandel

BRV bleibt im "Ultra-Seal"-Rechtsstreit hartnäckig

Die DSV Road Holding NV hatte im Rahmen der Auseinandersetzung um das Produkt Ultra-Seal eine einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV erwirkt, gegen die der Branchenverband Widerspruch erhob. Am 19. Dezember 2017 haben sich die Parteien im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Köln auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Die BRV-Verantwortlichen teilen nun mit, dass das Gericht bestätigte, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

Die DSV Road Holding NV hatte im Rahmen der Auseinandersetzung um das Produkt Ultra-Seal eine einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV erwirkt, gegen die der Branchenverband Widerspruch erhob. Am 19. Dezember 2017 haben sich die Parteien im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Köln auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Die BRV-Verantwortlichen teilen nun mit, dass das Gericht bestätigte, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

Für den Branchenverband bleibt ab die zentrale Frage, ob präventive Reifendichtmittel rechtlich zulässig sind, offen. Der BRV vertritt nach wie vor die Rechtsauffassung, dass die vom Bundesverkehrsministerium erlassene Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen in der Bundesrepublik Deutschland ihre Gültigkeit hat. Nach Punkt 2. dieser Richtlinie gelten nach BRV-Ansicht Pannenhilfsmittel als „ein temporärer Notbehelf nach einem eingetretenen Reifenschaden für eine begrenzte Mobilitätssicherung“. "Präventive Reifendichtmittel sind nach unserem Rechtsverständnis als Pannenhilfsmittel zu klassifizieren, so dass ihre Verwendung vor einem Reifenschaden nicht zulässig wäre", teilt Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler mit. Punkt 3.5 der Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen besage, „Reifen, die mittels Pannenhilfsmittel behandelt wurden, können nicht repariert werden.“ Drechsler bekräftigt: "Somit bleibt es weiter bei unserer vielfach bezogenen Rechtsauffassung, dass Reifen mit Reifenschäden, die generell mit präventiven Reifendichtmitteln behandelt wurden, unabhängig der tatsächlichen praktischen Anwendung, de jure nicht reparabel und somit nicht runderneuerungsfähig sind. Wir sind bemüht, diese Frage endgültig klären zu lassen."

Für die tägliche Praxis im Umgang mit Reifen, welche mit Reifendichtmitteln behandelt wurden, empfiehlt der Verband seinen Mitgliedern, sich bei zur Entsorgung angenommenen Reifen darüber zu informieren, ob und mit welchen Reifendichtmittel diese behandelt wurden. Mögliche Zusatzkosten sollten sich Händler von ihren Kunden, die diese Produkte einsetzen, nach Möglichkeit erstatten lassen. Außerdem seien vor der Entsorgung des in den Reifen befindlichen Reifendichtmittels die Hinweise des entsprechenden, rechtsverbindlichen Datenblattes des betreffenden Reifendichtmittels zu prüfen.

(kle)

Reifenhandel

BRV bezieht Stellung zum "Ultra-Seal"-Deal von Schmitz Cargobull

Die DSV Road Holding NV meldete in dieser Woche, dass Schmitz Cargobull nach umfassender Test- und Freigabephase Kunden seine Anhänger ab sofort auch mit Reifen anbietet, die mit „Ultra-Seal“ ausgestattet sind. Ein entsprechender Dreijahresvertrag wurde laut den DSV-Verantwortlichen mit dem Hersteller von Sattelaufliegern, Aufbauten und Anhängern vereinbart. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. kommentiert, dass die rechtliche Zulässigkeit von präventiven Reifendichtmitteln nach wie vor noch nicht geklärt sei.

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Reifenhandel

UltraSeal-Rechtsstreit: BRV verklagt

Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und der DSV Road Holding über die Vermarktung des Reifendichtmittels UltraSeal spitzt sich weiter zu. Den Erlass einer einstweiligen Verfügung wies das Oberlandesgerichts Köln ab. Die DSV Road Holding verklagt nun ihrerseits den Branchenverband auf Unterlassung seiner Aussagen gegen UltraSeal.

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Reifenindustrie

TERRA-S feiert Erfolg in Patentstreit

Die TERRA-S Automotive Systems kann in dem inzwischen seit sieben Jahren währenden Patentstreit mit der japanischen Sumitomo Rubber Industries Ltd. vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen für das Unternehmen entscheidenden Erfolg verbuchen. Der Gummiriese hatte der Firma vom Bodensee 2004 eine Patentverletzung vorgeworfen und beim Landgericht Düsseldorf zunächst Recht bekommen.

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RDKS

RDK-Sensoren mit 315 MHz-Frequenzen in Europa unzulässig

Die Frage wie importierte Fahrzeuge mit einem direkten RDK-System mit einer Sendefrequenz von 315 MHz zu behandeln sind, hat nun auch die Behörden beschäftigt. Ein BRV-Mitgliedsunternehmen hat den Sachverhalt bei der Bundesnetzagentur klären und dem Verband das Ergebnis zukommen lassen.

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