Vor dem Hintergrund, dass sich offenbar zurzeit die Fahrzeugkontrollen bei Nutzfahrzeugen und Bussen im europäischen Ausland häufen, weist der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. darauf hin, dass dabei wieder die Bereifungen dieser Fahrzeuge beachtet werden. Neben dem allgemeinen Zustand der Reifen, soll hier vor allem die Bewertung bei Mischbereifung im Fokus stehen. Verstöße werden mit zum Teil drastischen Busgeldern belegt.
In diesen Zusammenhang weist der BRV ausdrücklich auf sein Statement „Mischbereifung an Nutzfahrzeugen und Bussen im europäischen Ausland“ hin, das Interessierte auf der Homepage des Verbands unter der Rubrik Mitglieder/Service/Recht/Gesetze & Verordnungen herunterladen können. Zusammengefasst lautet es: „Im europäischen Ausland achsweise nur Reifen der gleichen Größenbezeichnung (Dimension), dem gleichen Speed- und Loadindex, der gleichen Bauart, des gleichen Reifenherstellers oder Handelsmarke und der gleichen Verwendungsart (Profilausführung) verwenden!“
(akl)