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BRV informiert über Novelle des Berufsbildungsgesetzes 2020

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, bringt einige Neuerungen für Ausbildungsbetriebe mit. Neben einer festgelegten Mindestausbildungsvergütung sind dort auch Regelungen bezüglich der Freistellung vor und nach der Berufsschule sowie vor der Abschlussprüfung festgeschrieben. Der BRV hat nun seine Mitglieder über die für sie wesentlichen Änderungen informiert.

Die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, bringt einige Neuerungen für Ausbildungsbetriebe mit. Neben einer festgelegten Mindestausbildungsvergütung sind dort auch Regelungen bezüglich der Freistellung vor und nach der Berufsschule sowie vor der Abschlussprüfung festgeschrieben. Der BRV hat nun seine Mitglieder über die für sie wesentlichen Änderungen informiert.

Die Mindestausbildungsvergütung für Ausbildungsverhältnisse mit Vertragsabschluss ab dem 1. Januar 2020 beträgt für 2020 515 Euro im ersten Lehrjahr und soll bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro ansteigen. Bei Ausbildungsbeginn 2020 sieht das BBiG für das zweite Lehrjahr eine Vergütung in Höhe von 607,70 Euro vor, ehe diese im dritten Lehrjahr auf 695,25 Euro ansteigt. Ab 2024 passt sich ihre Höhe jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen an und wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung jeweils im November des entsprechenden Vorjahres bekannt gegeben.

Die Regelungen für die Freistellung und Anrechnung des Berufsschulunterrichtes auf die Arbeitszeit werden für Jugendliche und Erwachsene vereinheitlicht. Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht dürfen Auszubildende nicht beschäftigt werden. Zudem habe alle Auszubildenden seit Beginn des Jahres Anspruch auf einen freien Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung.

Ebenfalls neu sind die erweiterten Möglichkeiten einer Teilzeitberufsausbildung. Wer den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren möchte, muss nicht länger einen besonderen Grund nachweisen. Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden, jedoch darf die Kürzung 50 Prozent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen. Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht allerdings nicht.

Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung werden die neuen Abschlussbezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ eingeführt. Diese sollen die national bewährten und anerkannten Berufsbezeichnungen wie „Meister“ nicht verdrängt, sondern lediglich ergänzen, wie der BRV betont. Mit der Verankerung dieser neuen Fortbildungsstufen im BBiG werde zugleich die notwendige rechtliche Grundlage für eine Fördererweiterung beim Aufstiegs-BAföG geschaffen.

(dw)

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BRV: Fallstricke im Berufsbildungsgesetz

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V informiert seine Mitglieder über Fallstricke im Berufsbildungsgesetz. "Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Ausbildungszeit", diese Formulierung bedeute nicht, dass das Ausbildungsverhältnis auch tatsächlich zu diesem Zeitpunkt ende.

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Conti startet neue Ausbildung zum „Automotive Softwareentwickler“

Ab September 2015 können sich IT-begeisterte Nachwuchskräfte bei Continental zum „Automotive Softwareentwickler“ ausbilden lassen. Zu den Aufgaben dieses Berufsbildes gehören die Analyse und die Entwicklung von komplexen Programmstrukturen für die Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft.

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Bewerbungsphase für BRV-Ausbildungs-Awards 2019 gestartet

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk hat den Wettbewerb um die in diesem Jahr erstmals vergebenen BRV-Ausbildungs-Awards für 2019 erneut ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28.02.2019. Azubis und Ausbildungsbetriebe in der Reifenservicebranche können sich um einen der Preise in den beiden Wettbewerbskategorien bewerben.

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Reifenhandel

Ausschreibung für BRV-Ausbildungsawards

2016 startete der BRV mit der bundesweiten Kampagne „Deine Zukunft ist rund“, um den Reifenhandel und -handwerk bei der Sicherung des Fachkräftenachwuchses zu unterstützen. Zentrales Element ist die Website www.deine-zukunft-ist-rund.de, auf der sich Schüler, Auszubildende, Eltern, aber auch Betriebe rund um die Ausbildung zum Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik informieren können. 2017 wurde die Nachwuchskampagne um den Ausbildungs- und Ausbildungsbetriebsaward erweitert.

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