Reifenindustrie

DSVGO tritt 2018 in Kraft: Das ist zu beachten

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) tritt europaweit am 25. Mai 2018 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen des Datenschutzrechts. Laut BRV gibt es für Unternehmen großen Handlungsbedarf, denn ansonsten drohen teure Abmahnungen und hohe Bußgelder.

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) tritt europaweit am 25. Mai 2018 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen des Datenschutzrechts. Laut BRV gibt es für Unternehmen großen Handlungsbedarf, denn ansonsten drohen teure Abmahnungen und hohe Bußgelder.

Nachfolgend werden einige nützliche Hinweise genannt. So muss zum Beispiel für die eigene Internetseite beachtet werden, dass eine Datenschutzerklärung vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Nutzer an keiner Stelle die Möglichkeit hat, seine Daten anzugeben. Darüber hinaus benötigt man einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten wie bisher, wenn mehr als zehn Personen im Unternehmen sich mit der Datenverarbeitung befassen. Neu ist, dass man auch einen Datenschutzbeauftragten bei einer geringeren Beschäftigtenzahl braucht, wenn das Verhalten von Personen ausgewertet wird – dafür reicht das Setzen von Cookies, mit denen die Website einen wiederkehrenden Besucher erkennt.

Ein Kernpunkt der DSGVO sind umfangreich geregelte Informationspflichten, die durch die Datenschutzerklärung erfüllt werden müssen. Hier sieht der BRV das größte Problem, weil die Erfüllung der Pflichten durch Lesen der Datenschutzerklärung schnell überprüft werden kann, so dass Abmahner es leicht haben, Fehler zu finden und abzumahnen.

Des Weiteren sind folgende Dinge beim Versenden von Newslettern zu beachten. Newsletter dürfen weiterhin nur versandt werden, wenn vorher die Einwilligung des Empfängers eingeholt wurde. Nach der DSGVO ist die Einwilligung nur wirksam, wenn auf das Recht des Einwilligenden, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen, im Einwilligungstext hingewiesen wurde. Einwilligungen, die bereits vorerteilt wurden ohne diesen Hinweis, müssen erneut eingeholt werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Änderungen, die zu beachten sind. Das Unternehmen muss jederzeit dazu in der Lage sein zu dokumentieren, dass die Anforderungen des Datenschutzes eingehalten wurden. Zukünftig müssen alle Vorgänge, die mit dem Datenschutz zu tun haben, aufgezeichnet und dokumentiert werden. Außerdem muss das Unternehmen in einem Verzeichnis darstellen, welche Datenverarbeitungsvorgänge im Unternehmen stattfinden, zu welchem Zweck verarbeitet wird, ob Daten übermittelt werden und welche Löschungsfristen gelten. Für kritische Daten muss das Unternehmen eine Folgenabschätzung vornehmen und dokumentieren, bevor die Datenverarbeitung beginnt.

(akl)

Reifenindustrie

VDAT rät: Jetzt mit neuer DSGVO auseinandersetzen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 28. Mai 2018 in Kraft, sie betrifft alle Unternehmen und sie gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Zeitgleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSGneu) in Kraft. Neben umfangreichen Dokumentationspflichten und steigenden Bußgeldern liegt ein verstärkter Fokus auf der IT-Sicherheit. Darauf weist der VDAT hin.

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IT/Online

Continental fordert „Vision Zero“ auch für Datenverkehr

Continental untersagt seinen Mitarbeitern ab sofort die Nutzung von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat im weltweiten Unternehmensnetzwerk. Nach Einschätzung des Unternehmens weisen diese Dienste Datenschutzdefizite auf. Denn sie greifen auf persönliche und damit potentiell vertrauliche Daten ihrer Nutzer zu, wie zum Beispiel deren Adressbucheinträge und damit auf Informationen unbeteiligter Dritter. Das Datenschutz-Risiken will das Unternehmen nicht tragen und darüber hinaus zugleich die eigenen Beschäftigten und Geschäftspartner schützen.

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Reifenindustrie

VDA: Vernetztes und automatisiertes Fahren wird Megatrend der Branche

„Die Vereinigung der vier Megatrends – multimodale Mobilität, Elektrifizierung, Vernetzung und Automation – wird in den nächsten zehn bis 20 Jahren einen signifikanten Einfluss auf die Automobilindustrie haben. Dabei wird das vernetzte und automatisierte Fahren zu einem großen Innovationstreiber in der Branche", so der VDA bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtages zum Thema „Autonomes Fahren“.

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Reifenindustrie

KÜS mit gesamtem Dienstleistungsportfolio auf Automechanika

Die KÜS wird auf der Automechanika in Halle 9.1, Stand F13, ihr gesamtes Dienstleistungsportfolio als Serviceparter des Kfz-Gewerbes, der Automobilindustrie und der Autofahrerinnen und Autofahrer vorstellen. Die verschiedenen Firmenzweige präsentieren ihre jeweiligen Angebote für die Branche. Nach wie vor bilden die amtlichen Fahrzeugprüfungen wie Hauptuntersuchungen oder Änderungsabnahmen den wichtigsten Anteil am Dienstleistungsportfolio der KÜS.

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