Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).
Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.
(akl)