Reifenindustrie

Erlangung der Berechtigung zum 3PMSF-Symbol runderneuerter Lkw-Reifen: KBA bezieht Stellung

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, hat das KBA – entgegen der Einschätzung und Information von BRV/BIPAVER, dass eine Genehmigung zur Kennzeichnung von runderneuerten Lkw-Reifen (im Rahmen der Ergänzung 7 der ECE-R 109 vom 20.01.2016) mit dem Schneeflockensymbol im Rahmen der bestehenden Grundgenehmigung eines Runderneuerungsbetriebes erfolgen kann – nun eine anders lautende Information veröffentlicht.

Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitteilt, hat das KBA – entgegen der Einschätzung und Information von BRV/BIPAVER, dass eine Genehmigung zur Kennzeichnung von runderneuerten Lkw-Reifen (im Rahmen der Ergänzung 7 der ECE-R 109 vom 20.01.2016) mit dem Schneeflockensymbol im Rahmen der bestehenden Grundgenehmigung eines Runderneuerungsbetriebes erfolgen kann – nun eine anders lautende Information veröffentlicht.

In Ergänzung der von BRV/BIPAVER bereits empfohlenen Maßnahmen, sei es demnach zwingend erforderlich, dass ein Antrag auf Erweiterung der bestehenden Grundgenehmigung nach ECE-R 109 durch den Genehmigungsinhaber erstellt werden muss. Dies hat über den vom KBA autorisierten Technischen Dienst (zur Ausführung von Produktprüfungen nach ECE-R117) zu erfolgen, der auch die erforderlichen Produktprüfungen durchführt beziehungsweise durchgeführt hat. Das entsprechende Informationsschreiben Nr. 04/2017 des KBA vom 05. Dezember 2017 ist für Nutzer des Technik Portals auch auf der Homepage des KBAs verfügbar.

In Anbetracht der Tatsache, dass die 52.Verordung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eine Kennzeichnung von Winterreifen ab Produktionsdatum 01.01.2018 mit dem Schneeflockensymbol voraussetzt, rät der BRV allen Runderneuerungsbetrieben, sich mit ihrem Technischen Dienst zur Beantragung der Genehmigungserweiterung in Verbindung zu setzen.

(akl)

Reifenhandel

BRV-Info „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen“ abrufbar

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

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Reifenhandel

BRV aktualisiert FAQ zur „situativen Winterreifenpflicht“

Vor einiger Zeit haben wir über die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland berichtet. Der BRV hat nun die bisherige Unterlage „Fragen und Antworten zur ‚situativen Winterreifenpflicht‘/StVO-Änderung ab 04.12.2010 ..." vom Dezember 2010 aktualisiert.

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Reifenindustrie

Bald M+S und Schneeflockensymbol Pflicht?

Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

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Reifen

Uniroyal präsentiert neue Reifengeneration

Uniroyal stellt zwei neue Reifen für den kombinierten Regional- und Langstreckeneinsatz vor. Der neue FH 40 für die Lenkachse und der neue DH 40 für die Antriebsachse bieten Unternehmensangaben zufolge hohe Laufleistung, verbessertes Handling und bestmögliche Traktion auch auf nasser Fahrbahn. Die Reifen in der Dimension 315/80 R 22.5 sind für Busse und Lkw geeignet.

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