Am 20.05.2018 tritt eine Erneuerung der EU Richtlinie 2014/45/EU in Kraft, die besagt, dass ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem (RDKS) bei der Hauptuntersuchung (HU) als erheblicher Mangel eingestuft wird. Dies bedeutet, dass keine HU-Prüfplakette ausgestellt wird, bevor dieser Mangel behoben ist. Bisher galt ein solch fehlerhaftes RDKS als geringer Mangel und verhinderte nicht das Ausstellen einer HU-Prüfplakette.
Ein optimal eingestellter Reifendruck erhöht die Fahrstabilität und verkürzt den Bremsweg. Die Initiative Reifenqualität - "Ich fahr auf Nummer sicher!" weist den Handel daruaf hin, beim Reifenwechsel das RDKS erneut richtig einzustellen. Neben dem Austausch von defekten RDKS Sensoren sei der Fachhandel insbesondere auch bei der Nachrüstung eines neuen Radsatzes gefordert. An Fahrzeugen mit direkt messendem Reifendruckkontrollsystem müsse ein mit dem Fahrzeug kompatibler RDKS Sensor verbaut werden, um die Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich zu bestehen.
(kle)