Die kaufmännischen Software-Produkte der Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbH (GDI) durchlaufen dauerhaft Wartungs- und Verbesserungsprozesse. Nun berichten die Verantwortlichen von der Weiterentwicklung der GDI Finanzbuchhaltung.
Besonderes Augenmerk lag auf der Gewährleistung der Einhaltung der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Die GDI Finanzbuchhaltung erfülle sämtliche Anforderungen an die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit gemäß dem Prüfungsstandard 880 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 880). Das habe die Rechnungswesen-Software in einem umfangreichen Prüfungsverfahren bewiesen.
Die Softwareprüfung umfasst die Beurteilung der Funktionalitäten aus Anwendersicht, der technischen Datenverarbeitung und der programminternen Kontrollfunktionen. Dazu zählen technische Plausibilitäten und die Einhaltung der handels- und steuerrechtlichen Grundsätze. Gleichzeitig werden auch das Software-Entwicklungsverfahren selbst inklusive entsprechender Qualitätssicherungsmaßnahmen und die verwendete IT-Infrastruktur geprüft. Im Zuge der Weiterentwicklung der GDI Finanzbuchhaltung wurde auch die Entwicklungsumgebung aktualisiert und mit neuen Komponenten ausgestattet. Das Mahnwesen wurde laut den Verantwortlichen modernisiert und der Zahlungsverkehr runderneuert.
(kle)