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Reifenhandel

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2019

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Wie der BRV mitteilt, wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Die Mindestlohnkommission hat am 26. Juni 2018 über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Wie der BRV mitteilt, wird der Mindestlohn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.

Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste gestützt. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018. Im Vorfeld der Entscheidung der Mindestlohnkommission wurde insbesondere von Gewerkschaftsseite und Teilen der Politik eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes auf über zehn Euro gefordert. Mit dem Beschluss der Kommission konnten laut BRV solche Forderungen nach einer regelwidrigen und unangebrachten Anhebung des Mindestlohns über die Entwicklung des Tarifindex hinaus abgewehrt werden.

(akl)

Mehr Geld für Mindestlohn-Beschäftigte – zum Jahreswechsel steigt der Betrag um 41 Cent.

Anhebung zum 1.1.2024

Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro

Die Mindestlohnkommission hat Anfang dieser Woche eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Zum Jahreswechsel 2023/2024 steigt der Betrag auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, ehe zum 1. Januar 2025 eine weitere Anhebung auf 12,81 Euro erfolgt.

    • Handel, BRV

Handel

Mindestlohn: Kfz-Gewerbe zieht Bilanz

Eineinhalb Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes lauten die Forderungen des Kfz- und Tankstellengewerbes: Weniger Bürokratie bei der Umsetzung und ein moderates Vorgehen bei der anstehenden Erhöhung der Lohnuntergrenze ab 2017. „Viele der meist kleinen Betriebe mit unter acht Mitarbeitern klagen über den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten“, so Jan-Nikolas Sontag, Geschäftsführer des Kfz-Gewerbes Schleswig-Holstein.

    • Handel, Werkstatt

Reifenhandel

Mindestlohn: Steuerberaterin warnt vor bis zu 50.000 Euro Bußgeld

Laut Beschluss der Bundesregierung steigt der Mindestlohn ab dem 01. Januar 2017 von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro je Stunde. Es ist die erste Anpassung der 2015 eingeführten Lohnuntergrenze. „Arbeitgeber sind gut beraten zu prüfen, ob sie gegenwärtig, aber insbesondere ab dem 01. Januar 2017, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nachkommen. Andernfalls drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro“, so Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert.

    • Reifenhandel