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Reifenhandel

HUK Coburg: Falsche Bereifung gefährdet Versicherungsschutz

Angesichts sinkender Schneefallgrenzen und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird es spätestens jetzt Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung kein Hinweis auf eine Winterreifenpflicht, jedoch schreibt §2 Absatz 3a der StVO Autofahrern vor, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Hier ist die Expertise des Reifenfachhandels gefordert, Kunden kompetent zu beraten.

Angesichts sinkender Schneefallgrenzen und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird es spätestens jetzt Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung kein Hinweis auf eine Winterreifenpflicht, jedoch schreibt §2 Absatz 3a der StVO Autofahrern vor, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Hier ist die Expertise des Reifenfachhandels gefordert, Kunden kompetent zu beraten.

Beim Beratungsgespräch im Rahmen des Reifenwechsels sollte der Kunde informiert werden, welche Reifen bei der in Deutschland geltenden situativen Winterreifenpflicht gefahren werden müssen. Denn mittlerweile hat der Gesetzgeber die rechtlichen Vorgaben präzisiert: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Autofahrer Winterreifen aufgezogen haben. Wer die Winterreifen-Regelung missachtet und mit unangemessener Bereifung unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den erwischten Verkehrsteilnehmer, sondern auch für den Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt.

Die HUK Coburg weißt zudem darauf hin, dass bei einem Unfall aufgrund falscher Bereifung Konsequenzen beim Versicherungsschutz drohen. Des Weiteren empfiehlt die Versicherung, dass „beim Räderwechsel in der Werkstatt auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird.“

(dw)

Reifenindustrie

Dunlop: Winterreifen sind Pflichtübung

Im Winter umrüsten oder das Auto stehen lassen, empfiehlt Reifenhersteller Dunlop - nicht nur wegen der Rechtslage, sondern auch aus Vernunftsgründen. Nur Winterreifen geben die beste Sicherheit. Ab diesem Winter gilt die Winterreifenpflicht für Vernünftige: Im Mai 2006 änderte der Gesetzgeber die StVO, deren § 2 Absatz 3a nun vorschreibt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

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Reifenindustrie

Conti: Novelle der StVO erhöht Verkehrssicherheit

Mit Unterstützung der Bundesländer will die Bundesregierung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht einführen. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums haben sich die zuständigen Verkehrs- und Rechtsexperten auf Bundes- und Länderebene darauf verständigt, im Rahmen einer umfassenden Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Paragraphen 2 Absatz 3a neu zu formulieren.

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Reifenhandel

DEKRA rät: Bei Mietwagen auf Winterreifen achten

Wer im Winter mit einem Mietwagen unterwegs ist, muss selbst darauf achten, dass das Fahrzeug mit Winterreifen ausgerüstet ist. Die Sachverständigen von DEKRA empfehlen deshalb: Mieter sollten sich schon bei der Reservierung über die Wintertauglichkeit des Mietwagens informieren und bei Bedarf Winterreifen dazu buchen. Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Fahrers, dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse angepasst ist, so wie es die Straßenverkehrsordnung verlangt (§2 Abs. 3a StVO).

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