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Reifenindustrie

KÜS: Monopol des § 21 der StVZO fällt

Bisher war es einzig der Technischen Prüfstelle durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erlaubt, ein Zulassungs-Gutachten für Fahrzeuge zu erstellen. Nach einer Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, diese Gutachten durchzuführen.

Bisher war es  einzig der Technischen Prüfstelle durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erlaubt, ein Zulassungs-Gutachten für Fahrzeuge zu erstellen. Nach einer Entscheidung des Bundesrates sind jetzt auch vom Kraftfahrt-Bundesamt benannte Technische Dienste berechtigt, diese Gutachten durchzuführen.

Solcherlei Gutachten nach § 21 der StVZO werden etwa nötig bei Fahrzeugen, die länger als sieben Jahre stillgelegt waren. Hier ist die Einzelabnahme oder der 21er, wie man in der Branche auch sagt, für das erneute Inverkehrbringen zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt  für Importfahrzeuge, da diese oft nicht nach europäischem Recht geprüft sind. Zu verdanken ist der Fall des Monopols insbesondere der Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).

„Die KÜS hat sich seit Jahren für die Liberalisierung des § 21 StVZO eingesetzt. Durch den Fall des Monopols erfolgt eine weitestgehende Gleichstellung der freiberuflich tätigen Sachverständigen der KÜS mit den Kollegen aus den Angestelltenorganisationen“, so der Bundesgeschäftsführer der KÜS, Peter Schuler. Die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung tritt nach der Verkündigung im Verkehrsblatt in Kraft.

(dw)

Personalie

Elmar Fuchs verstorben

Die Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) trauert um Elmar Fuchs. Als langjähriger Geschäftsführer des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK) und zudem als Mitglied der Gesellschafterversammlung war Elmar Fuchs laut den GTÜ-Verantwortlichen ein herausragender Visionär und Berater der Prüfgesellschaft.

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Reifenindustrie

GTÜ zeigt sich auf automechanika 2016

Unter dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ präsentiert die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung auf der automechanika in Frankfurt am Main ihre Service- und Dienstleistungspalette für das Kfz-Gewerbe. Die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation informieren die Besucher vom 13. bis 17. September in Halle 9.1, Stand E06 über Neuheiten und den kompletten GTÜ-Service für Autohäuser, Kfz-Werkstätten und Fuhrparks.

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Reifenhandel

BRV: Gefahr durch unzulässige LM-Räder

Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sogenannte „Custom Wheels“ für den amerikanischen Markt – oft mit verchromter Oberfläche – in den deutschen Markt gelangen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Räder in der Regel nicht nach der „Räder-Richtlinie“ geprüft wurden. Der Grund hierfür ist wohl in der minderen Qualität zu vermuten. Von den Organisationen BRV, VATZ und VDAT in Auftrag gegebene Tests haben ergeben, dass von diesen Rädern die Sicherheitsanforderungen der „Räder-Richtlinie“ sehr oft nicht eingehalten werden können.

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