Nach Angaben des BGL zeigt der nach fünf Jahren Ende 2016 abgeschlossene Feldversuch, dass den Güterbahnen keine Nachteile durch Verkehrsverlagerungen auf den Lang-Lkw drohen. Ein wesentlicher Grund dafür sei die Gewichtsbeschränkung des Lang-Lkw auf die auch für herkömmliche Lkw geltenden 40 Tonnen im reinen Straßenverkehr und 44 Tonnen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr Straße/Schiene.
Durch den Lang-Lkw sollen Transporte von leichten Gütern und Leerbehältern im Kombinierten Verkehr kostengünstiger werden. Statt dreier herkömmlicher Lkw fahren nur noch zwei Lang-Lkw zum Kombiterminal, was nach Angaben der Fachleute die Kraftstoffkosten und die CO2-Emissionen im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr Straße/Schiene um bis zu 25 Prozent reduziert. Je nach Streckenlänge sollen die Vor- und Nachlaufkosten bis zu 40 Prozent der gesamten Frachtkosten im Kombinierten Verkehr ausmachen.
(akl)