Viele der Reifen, die hiesigen Qualitätsansprüchen und gesetzlichen Auflagen nicht mehr genügen, können in manch anderen Ländern, in denen aufgrund der Straßenverhältnisse geringere Geschwindigkeiten gefahren werden, noch verwendet werden. Um solche Reifen platzsparend und kostengünstig verschiffen zu können, werden sie dupliert oder tripliert, das heißt, zwei oder drei Reifen verschiedener Größen werden ineinander gepackt. Da diese Methode beim Zoll immer wieder zu Problemen führt, wurde ein Pilotversuch aus Bayern gestartet, der Abhilfe schaffen soll.
Da es bei der oben genannten Verpackungsmethode zu Beschädigungen an den Reifen kommen kann, die die vorgesehene Weiterverwendung am Bestimmungsort unmöglich machen, können duplierte und triplierte Reifen am Zoll abgewiesen werden. Wird eine solche Beschädigung von den Zollbeamten festgestellt oder auch nur vermutet, wird der Versand gestoppt, weil man dahinter eine illegale Altreifenentsorgung in Dritte-Welt-Länder vermutet, die auf jeden Fall verhindert werden soll. Um einer solchen Abweisung entgegenzuwirken, erstellte der öffentlich bestellte und vereidigte Reifensachverständige Michael Immler im Auftrag des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) einen Schadenskatalog, in dem er die Richtlinien für eine schadenfreie Triplierung/Duplierung festlegte. Doch immer noch beklagen Export- und Entsorgungsunternehmen Willkür am Zoll. In einem Gespräch des BRV mit der bayrischen Landesregierung einigte man sich nun auf eine Lösung, die zunächst in Bayern getestet und bei Erfolg auf das restliche Bundesgebiet ausgedehnt werden soll.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht in der Februar-Ausgabe von AutoRäderReifen-Gummibereifung.
(akl)