Wie der Verband der Automobil Tuner e.V. (VDAT) mitteilt, habe der österreichische Verordnungsgeber in der aktuellen KDV Novelle 59 (Kraftfahrzeug-Durchführungs-Verordnung) klargestellt, dass nach ECE R124 geprüfte Räder nicht zu den anzeigepflichtigen Änderungen gehören. In den vergangenen Jahren habe es immer wieder Probleme damit gegeben, dass österreichische Behörden die ECE Regelung R124 für Identräder nicht uneingeschränkt anerkannt und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere gefordert hatten, so der VDAT weiter. Nunmehr liege in allen österreichischen Bundesländern die einheitliche Information des Verordnungsgebers vor und die Forderungen einzelner Bundesländer nach Eintragung ECE R124 geprüfter Räder sollten der Vergangenheit angehören.
Reifenhandel
4. Dezember 2012