Gemäß der bisherigen allgemeinen Rechtsauffassung waren zwar der Verkauf und die Vermarktung von Sensoren mit einer Sendefrequenz von 315 MHz zulässig, nicht aber deren Inbetriebsetzung. Laut Funkanlagengesetz (FuAG) ist das Frequenzband von 312 - 328 MHz nämlich ausschließlich der militärischen Nutzung in Europa vorbehalten.
Die Außenstelle Hannover der Bundesnetzagentur hat sich nun wie folgt dazu geäußert:
„Unzulässige Nutzung der Frequenzen von 312 - 328 MHz in Europa
Beachten Sie: Dieser Frequenzbereich ist in Europa für militärische Anwendungen reserviert. Geräte, die die 315 MHz Frequenzen nutzen, können die Vorschriften der Richtlinie 2014/53/EU bzw. des Funkanlagengesetzes nicht einhalten und dürfen deshalb nicht in den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, verkauft und betrieben werden.“
Der BRV weißt seine Mitglieder darauf hin, dass demnach der Import, die Lagerung, die Bewerbung, die Vermarktung, der Verkauf sowie die Inbetriebsetzung solcher Sensoren zu unterlassen ist. Bei Zuwiderhandlungen drohen rechtlichen Konsequenzen sowie Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Rückruf der verkauften bzw. verbauten Sensoren. Die Frage, wieso Fahrzeuge mit RDK-Systemen mit 315 MHz überhaupt zugelassen seien, wurde indes bisher nicht beantwortet. Laut BRV-Angaben werde dieser Sachverhalt momentan anwaltlich geprüft.