Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 28. Mai 2018 in Kraft, sie betrifft alle Unternehmen und sie gilt unmittelbar in allen europäischen Mitgliedsstaaten. Zeitgleich tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSGneu) in Kraft. Neben umfangreichen Dokumentationspflichten und steigenden Bußgeldern liegt ein verstärkter Fokus auf der IT-Sicherheit. Darauf weist der VDAT hin.
Der Verband rät dringend, sich ab sofort mit der neuen Gesetzeslage zu beschäftigen. Außerdem empfiehlt er, eine individuelle, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Datenschutzerklärung erstellen zu lassen. Dafür seien unter anderem folgende Vorarbeiten erforderlich: Die Erstellung einer Liste, welche relevanten Daten bisher wie verarbeitet und dokumentiert werden, die Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses von relevanten Daten und die Ernennung einer/ eines Datenschutzbeauftragten, der/ die in der Datenschutzerklärung mit Kontaktdaten genannt werden muss. Bei Interesse an einer externen Beratung oder Unterstützung, kann der Verband entsprechende Kontakte benennen. Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wird auch der VDAT von seinen Mitgliedern verschiedene Einverständniserklärungen einzufordern haben. Daher bittet der VDAT an dieser Stelle um zeitnahe Bearbeitung, damit zum Beispiel Produktinformationen auf der VDAT Homepage oder die kostenfreie Platzierung der „Tuning-Splitter“ im Tune it! safe! Magazin problemlos weiter verarbeitet werden können.
(akl)