Reifenhandel

Zuschlag erteilt: gemeinsamer Stromeinkauf

Der vom Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) gegründete und vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitgetragene Stromeinkaufsinitiative für die Mitgliedsbetriebe geht ans Netz.

Der vom Zentralverband des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) gegründete und vom Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) mitgetragene Stromeinkaufsinitiative für die Mitgliedsbetriebe geht ans Netz.

Den Zuschlag hat jetzt die Braunschweiger Versorgungs-AG erhalten. Interessierte Reifenfachhandelsbetriebe können dem Stromeinkaufsring jederzeit beitreten. Weiter Infos über die BRV-Geschäftsstelle in Köln.

Reifenhandel

BRV plant gemeinsamen Stromeinkauf/Zügig Verträge prüfen

Der Zentralverband des Kfz-Gewerbes und der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) planen für ihre Mitgliedsbetriebe eine gemeinsame bundesweite Bündelung des Strombedarfs, um besonders attraktive Strompreiskonditionen aushandeln zu können. BRV-Betriebe, die einen Sondervertrag zur Belieferung mit elektrischer Energie abgeschlossen haben, sollten die Kündigungstermine und -fristen prüfen.

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Reifenhandel

Reifenverband der Schweiz (RVS) tritt dem BRV bei

Mit Wirkung zum 1. August erwirbt der Schweizerische Reifenhändler-Verband (RVS) die Mitgliedschaft im Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk. Diesen Beschluss fassten die 43 Mitgliedsbetriebe des RVS bei ihrer Mitgliederversammlung in Zürich.

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Reifenhandel

BRV: Unterlagen zur Pkw, SUV- und Van-Sommerreifen-Disposition erhältlich

Trotz des aktuell noch laufenden Wintergeschäfts sollten Handelsakteure möglichst schon jetzt ihren Blick auf das kommende Sommergeschäft richten. Um seine Mitgliedsbetriebe dabei zu unterstützen, stellt der BRV wie gewohnt Unterlagen zur Pkw-, SUV- und Van-Sommerreifen-Disposition zur Verfügung.

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Reifenhandel

BRV empfiehlt Betrieben eine „Corona-Dokumentation“

Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf die betrieblichen Abläufe auswirken. Um dabei entstehende etwaige „Auffälligkeiten“ erklären und Rückfragen beantworten zu können, empfiehlt der BRV seinen Mitgliedsbetrieben die Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“.

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