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Große Koalition will Winterreifenpflicht präzisieren

“Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren“, so steht es auf Seite 45 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Zu dieser Präzisierung hatte der Bundesrat den scheidenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits im Dezember 2010 aufgefordert. Beschlüsse aber blieben seither aus. Die Verankerung im Koalitionsvertrag stärkt aber nun die Hoffnung, dass die Konkretisieren der Winterreifenpflicht von der Großen Koalition tatsächlich in Angriff genommen wird.

“Die Winterreifenpflicht werden wir weiter präzisieren“, so steht es auf Seite 45 des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD. Zu dieser Präzisierung hatte der Bundesrat den scheidenden Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer bereits im Dezember 2010 aufgefordert. Beschlüsse aber blieben seither aus. Die Verankerung im Koalitionsvertrag stärkt aber nun die Hoffnung, dass die Konkretisieren der Winterreifenpflicht von der Großen Koalition tatsächlich in Angriff genommen wird.Auf Anfrage der Pilot:Projekt GmbH erklärt Sören Bartol, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: „Der Satz wurde von Verkehrsexperten der CDU in den Koalitionsvertrag geschrieben.“ Dabei stehe in der Endfassung eine gekürzte Version. Präzisiert werden soll die Kennzeichnung von Winterreifen und deren Profiltiefe. Dirk Fischer, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, bestätigte gegenüber der Agentur, in der kommenden Legislaturperiode die Kennzeichnungspflicht von Winterreifen näher bestimmen zu wollen. Dabei soll das Thema der gesetzlichen Mindestprofiltiefe für Pkw- und Lkw-Winterreifen aufgegriffen und erneut diskutiert werden. Auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung antwortete Pilot:Projekt: „Aus unserer Sicht beziehen sich die Aussagen zu den Winterreifen sowohl auf Pkw- als auch auf Lkw-Reifen. Eine Konkretisierung könnte im Rahmen einer Verordnung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht (Alpine-Symbol) erfolgen, auch die Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters könnte aufgenommen werden“, heißt es aus dem Bundesministerium, das fortan von Alexander Dobrindt (CSU) geführt wird.

 Die Notwendigkeit zur Präzisierung soll auch über ein mehrmonatiges Forschungsprojekt bestimmt werden, in dessen Mittelpunkt Lkw-Reifen stehen. „Im Rahmen eines Forschungsprojektes werden derzeit weitere Punkte wie die Mindestprofiltiefe behandelt. Erst nach Abschluss dieser Arbeiten Ende 2014 kann entschieden werden, ob weitere Änderungen zur Winterreifenpflicht notwendig sind“, so das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Für die Vergabe dieses Forschungsprojekts ist die Bundesanstalt für Straßenwesen BASt, Bergisch-Gladbach, verantwortlich. Im Gespräch mit Pilot:Projekt erklärte eine Mitarbeiterin, die BASt habe ein namhaftes Institut ausgewählt, das in den nächsten Tagen mit einer Kurzstudie beauftragt werde.

 Binnen vier Monaten sollen die Wissenschaftler Anhaltspunkte liefern, welche Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Mobilität von Lkw bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere die Auswirkungen von Winterreifen an der Lenkachse, unterschiedlichen Profiltiefen der Lkw-Reifen sowie einer Schneekettenpflicht auf den Verkehrsfluss analysiert werden. Da der Vertrag noch nicht unterzeichnet sei, wolle die BASt den Namen des Instituts derzeit nicht veröffentlichen. Insider gehen davon aus, dass der TÜV Süd den Zuschlag erhält. Experten aus der Transport-Logistik äußern Zweifel am Wert der Untersuchungs-Ergebnisse. „Das Forschungsprojekt auf vier Monate zu begrenzen ist riskant“, warnt Ralf Bartsch, Vorsitzender der Geschäftsführung der CI-Unternehmensgruppe, Hamminkeln. „Sollte in dieser Zeit hartes Winterwetter ausbleiben, sind die Ergebnisse der Studie wenig aussagekräftig.“

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Reifenindustrie

Änderung der situativen Winterreifenpflicht

Die situative Winterreifenpflicht wird voraussichtlich geändert. Der Bundesregierung wurden die Änderungen im Kontext der vom Bundesrat beschlossenen zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zugeleitet. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen und Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Alle ab dem 1. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem 3 Peak Mountain Snow Flake (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bisher nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

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Reifenindustrie

wdk fordert Einsetzung eines Bundesbeauftragten für Rohstoffe

Anlässlich der Koalitionsgespräche zwischen CDU/CSU und SPD fordert der Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (wdk) die Einsetzung eines Bundesbeauftragten für Rohstoffe. Hintergrund ist die Entscheidung der EU-Kommission, Naturkautschuk auf die Liste der kritischen Rohstoffe für die EU zu setzen.

    • Reifenindustrie

Reifenhandel

Erläuterung zu Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).

    • Reifenhandel

Reifenindustrie

Bald M+S und Schneeflockensymbol Pflicht?

Wie sieht es mit dem Schneeflocken-Symbol für runderneuerte Reifen aus? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) hat sich mit dieser Frage intensiv beschäftigt und dazu wichtige Informationen veröffentlicht.

    • Reifenindustrie