So entsteht eher die Vermutung, dass mit der neuen Regelung eher Umsatz für die technischen Dienste generiert werden soll. Grund genug für die betroffenen Verbände, Fragen zu stellen. BRV, WDK und IVM haben einen offenen Brief an das Bundesverkehrsministerium mit der Bitte um Beantwortung verschiedener Fragen geschrieben.
Darin heißt es: "Nach unserer Auffassung hat sich die bisher existierende Vorgehensweise, in Bezug auf die Einsatz- und Um-/Bereifungsmöglichkeiten bei Krafträdern, in der Praxis bewährt und uns sind bis dato auch keinerlei sicherheitsrelevante Auffälligkeiten zur Kenntnis gelangt. Der hohe personal- und kostentechnische Aufwand, der von den maßgeblichen Herstellern von Motorradreifen und Fahrzeugherstellen für die Erstellung von Bescheinigungen bezgl. der Unbedenklichkeit/Eignung für individuelle Rad-/Reifen- und Fahrzeug-Kombinationen betrieben wird, stellt aus unserer Sicht einen aktiven und sehr verantwortlichen Beitrag zur Verbrauchersicherheit dar. Vor diesem Hintergrund ist es unser Anliegen, einen vergleichbaren Sicherheitsstandard im Rahmen der neuen Verlautbarung abzusichern, und die erforderlichen Prozesse bzw. Regularien eindeutig zu definieren."
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(oth/kle)