Foto:

Reifenhandel

Baden-Württemberg bestätigt Rechtsauffassung des BRV zu Betriebsschließungen

Baden-Württemberg hat die bisherige Rechtsauffassung des BRV zu den Betriebsschließungen in der Reifenbranche auf Rückfrage schriftlich bestätigt: Würden Reifen gewechselt oder montiert, dann laufe dies unter Werkstätten - der Betrieb bleibe also geöffnet. Würden Reifen aber "nur" verkauft, sei es wie beim Kfz-Handel: Betriebe müssten geschlossen werden.

Baden-Württemberg hat die bisherige Rechtsauffassung des BRV zu den Betriebsschließungen in unserer Branche auf Rückfrage schriftlich bestätigt: Würden Reifen gewechselt oder montiert, dann laufe dies unter Werkstätten - der Betrieb bleibe also geöffnet. Würden Reifen aber "nur" verkauft, sei es wie beim Kfz-Handel: Betriebe müssten geschlossen werden. 

Laut dem Branchenverband ist aber der Online oder telefonische Verkauf erlaubt. Großhandel ist weiterhin zulässig. "In der entsprechenden Verordnung von Baden-Württemberg werden auch zukünftig keine Einzelgewerke aufgezählt, wir fallen unter den Bereich Dienstleister, Handwerker, Werkstätten", so der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.

Aus dem Wirtschaftministerium erreicht den BRV folgende Rückmeldung zum Reifenhandel:

Zu den Reifenhändlern: Gem. § 4 Abs. 1 Ziff. 12 CoronaVO ist der Betrieb von Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt. Nach § 4 Abs. 4 CoronaVO sind Werkstätten hiervon nicht erfasst und dürfen weiter betrieben werden. Auch der Handel mit zur Reparatur erforderlichen Ersatzteilen ist weiterhin gestattet, hierunter sind auch neue Reifen zu fassen. Der reine Einzelhandel mit Reifen fällt jedoch unter das Verbot und ist entsprechend geschlossen zu halten.

Mögliche Ausgangsbeschränkungen/Ausgangssperren könnten den Gang des Kunden in die Werkstatt erschweren. Auch hier versuchen wir, die bayerische Lösung bundesweit umzusetzen, dass der Gang zur Werkstatt als "Versorgungsgang für die Gegenstände des täglichen Bedarfs" gilt und somit erlaubt ist.

Auf der Homepage des BRV werden alle Regelungen so aktuell wie möglich zusammengefasst. Die ständig aktualisierte Länderübersicht findet sich hier.

(kle)

Reifenhandel

Reifenhandel darf Serviceleistungen rund um den Reifen anbieten

Das Coronavirus Sars-CoV-2 verändert unser Leben auf dramatische Weise. „Die größte Herausforderung seit 1945“, konstatiert unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es zeigt sich bereits jetzt, dass die dynamische Ausbreitung des Virus weltweite konjunkturelle Auswirkungen haben wird, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

    • Reifenhandel

Reifenhandel

BRV: Kritik an mobilem Montageservice

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. sieht den mobilen Montageservice bei ReifenDirekt/Delticom straßenverkehrsrechtlich und betriebswirtschaftlich kritisch. Der Branchenverband hat die Verantwortlichen von ReifenDirekt deshalb über seine Bedenken in Kenntnis gesetzt.

    • Reifenhandel

Industrie/Handel

Bridgestone übernimmt Reiff Reifen und Autotechnik GmbH

Verhandlungsgespräche bezüglich einer Übernahme der Reiff Reifen und Autotechnik GmbH hatte der Jaffé-Pressesprecher Sebastian Brunner in der vergangenen Woche gegenüber der Redaktion bestätigt - den Namen des Interessenten konnte er vor Vertragsschluss natürlich nicht nennen. Mit Beginn der neuen Woche ist klar: Bridgestone übernimmt Reiff.

    • Bridgestone, Reifenhandel

Reifenhandel

Euromaster baut EM-Geschäft aus

Euromaster hat einen dritten EM-Truck in Betrieb genommen. Die mobile Werkstatt für Baumaschinen-Service ist ab sofort im Westen Deutschlands unterwegs und kann Reifen bis zu einem Felgendurchmesser von 49 Zoll montieren oder beispielsweise direkt in Kiesgruben Reifenservices an defekten Radlader- oder Muldenkipper-Reifen durchführen.

    • Reifenhandel