Der Gesetzgeber hat am 03. April die aktuellen BAFA-Förderrichtlinien modifiziert. Ziel ist es, Beratung für Unternehmen schnell und unbürokratisch finanziell zu unterstützen. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellte Anträge für Beratungen können bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden.
Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen. Es wird also kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt.
Die Ergänzungen zur bestehenden Richtlinie lesen Sie hier.
(kle)