Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf die betrieblichen Abläufe auswirken. Um dabei entstehende etwaige „Auffälligkeiten“ erklären und Rückfragen beantworten zu können, empfiehlt der BRV seinen Mitgliedsbetrieben die Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“.
Diese Dokumentation kann etwa bei Betriebsprüfungen oder Nachschauen herangezogen werden, um bestenfalls auch nach Jahren noch nachvollziehen zu können, wann genau welche Auflagen galten und wie die Auswirkungen auf den eigenen Betrieb konkret aussahen. Die Anfertigung und Aufbewahrung solcher Unterlagen sei zwar freiwillig, doch könnten sie später dabei helfen „Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern“, so der BRV.
Aufbau und Inhalt einer solchen „Corona-Dokumentation“ unterliegen keinerlei Vorgaben. Als grobe Orientierungshilfe hat jedoch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ein entsprechendes Muster erstellt, welches an die individuellen Verhältnisse des eigenen Betriebs anzupassen ist. Der BRV stellt die Vorlage im Mitgliederbereich seiner Homepage zur Verfügung.
(dw)