Anfang der Woche wurden in fast allen Bundesländern spezielle Lockerungen im Handel erlassen. Dazu kommen nun täglich neue Meldungen bezüglich geplanter Maskenpflichten, die jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Momentan geht der BRV jedoch davon aus, dass auch in Ladenlokalen von Handwerksbetrieben eine Maskenpflicht für Kunden gilt.
Basierend auf dem BRV zugegangenen Stellungnahmen zum Anwendungsbereich seien Ladenlokale als „Geschäft“ einzustufen und erforderten daher das Tragen einer Maske. Sofern die in Kürze veröffentlichten Regelungen der Bundesländer nichts anders vorsehen, gelten für Mitarbeiter weiterhin die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten Arbeitsschutzstandards.
Die Beschlüsse werden in der Regel öffentlich wirksam verkündet, wobei zunächst nur eine Pressemitteilung mit generellen Informationen veröffentlicht wird. Bis die entsprechende Verordnung/Allgemeinverfügung kommt, dauert es ein bis drei Tage, weshalb erst dann weitere Detailfragen beantwortet werden können. Auf seiner Länderinformationsseite informiert der BRV so aktuell wie möglich über die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern.
(dw)