Foto:

Reifenindustrie

BRV-Nachtrag zur De-minimis Förderung

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liefert eine Präzisierungen seiner Mitgliederinformation zur De-minimis Förderfähigkeit. Details zur Beantragung sind über die Website das Bundesamtes für Güterverkehr abrufbar. 

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. liefert eine Präzisierungen seiner Mitgliederinformation zur De-minimis Förderfähigkeit. Details zur Beantragung sind über die Website das Bundesamtes für Güterverkehr abrufbar. 

Der BRV teilt ergänzend mit: "Förderfähigkeit von Reifen (neu, gebraucht, runderneuert) nach Kategorie 1.3 der Förderrichtlinie betrifft Reifen mit 3PMSF/Schneeflocken/Alpine-Markierung (unabhängig vom Herstelldatum) sowie Reifen nur mit M+S, MS bzw. M/S-Kennzeichnung mit Herstelldatum vor 2018, auf allen Achsen mit Ausnahme der Antriebsachsen und vorderen Lenkachsen. Diese werden mit 80 Prozent der Ausgaben (des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten inklusive Kosten für Montage und Montagehilfsmittel) gefördert."

Die Förderfähigkeit nach Kategorie 1.9 der Förderrichtlinie betrifft laut dem Bundesverbrand Reifen, die folgende Eigenschaften nach der Reifenkennzeichnungsverordnung besitzen:

- Kennzeichnung mit einer Schallwelle für das Reifenabrollgeräusch: 24 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten

- Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „A“: 40 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten

- Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „B“: 32 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten

- Kennzeichnung mit Rollwiderstandsklasse „C“: 24 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten

jeweils zuzüglich 80 Prozent der Kosten für Montage und Montagehilfsmittel. Die Förderung für das Reifenabrollgeräusch und die Rollwiderstandsklasse sind kumulierbar.

Der BRV führt weiter aus: Runderneuerte Reifen werden nach Kategorie 1.9 mit 40 Prozent des Kaufpreises, der Mietgebühren oder der Leasingraten + 80 Prozent der Kosten für Montage und Montagehilfsmittel gefördert.

(kle)

Reifenindustrie

Hankook Nutzfahrzeugkunden können von „De-minimis“ profitieren

Hankook Nutzfahrzeugkunden können auch dieses Jahr wieder finanzielle Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms „De-minimis“ beim Bundesamt für Güterverkehr beantragen. Unterstützt werden Maßnahmen im Güterverkehr, die der Sicherheit und dem Umweltschutz dienen, wie zum Beispiel der Einsatz von Nutzfahrzeugreifen aller Achspositionen, die über ein besonders niedriges Geräuschniveau und über einen verbesserten Rollwiderstand verfügen.

    • Reifenindustrie

Reifenindustrie

Runderneuerung vor dem Aus?

Steht die mittelständische Runderneuerungsbranche in Europa vor dem Aus? Neue Richtlinien zur Typgenehmigung und dem Reifenlabel führen dazu, dass viele Experten schon heute vor dem Aus in 2015 warnen.

    • Reifenindustrie, Reifenmarkt

Reifenindustrie

De-minimis: BAG informiert über Förderfähigkeit von Reifen

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat auf seiner Homepage unter „Förderfähigkeit von Reifen“ die offizielle Handhabung der Förderung im Rahmen von De-minimis veröffentlicht. Zu der Förderung von Reifen, die auf der Antriebsachse montiert werden, schreibt das BAG wie folgt: „Auf der Antriebsachse werden nur lärm- und rollwiderstandsoptimierte Reifen nach Nr. 1.9 des Maßnahmenkataloges der Förderrichtlinie ‚De-minimis‘ 2016 gefördert. Diese können neue oder gebrauchte Winter-, Ganzjahres- und Sommerreifen sein, sofern diese die Voraussetzungen der Reifenkennzeichnungs-VO (eine schwarze Schallwelle und/oder Energie-Effizienz-Klasse A, B oder C) erfüllen.“

    • Reifenindustrie