Was bedeuten die gestern von Bund und Ländern weiteren beschlossenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens für Reifenhändler? Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. informiert seine MItglieder anlässlich der Ausrufung des Katastrophenfalls in Bayern.
Dieser bedeute für den Handel in Bayern, dass der handwerkliche Bereich (Reifenreparatur, Reifenservice) weiterhin durchgeführt werden dürfe. Der Bereich 'Handel' müsse ausgesetzt werden. Gerade in der Umrüstsaison ergeben sich laut dem Branchenverband aber Graubereiche: Die reine Umrüstung von eingelagerten oder mitgebrachten Kundenrädern sei erlaubt. Der Verkauf von neuen Reifen/Rädern sei größtenteils nicht erlaubt, wobei hier eine nachgelagerte, erlaubte handwerkliche Dienstleistung erfolge. "Dieser Fall ist bedauerlicherweise nicht abschließend geklärt und befindet sich in einer Grauzone, die jeder Betrieb für sich auslegen muss", so Yorick M. Lowin, BRV-Geschäftsführer.
Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) äußert sich als Stimme für das Kfz-Gewerbe besorgt über die von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbarte Untersagung unter anderem des stationären Kraftfahrzeughandels. Dies bringe die Unternehmen in eine prekäre Lage, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Quer durch die Autohäuser müsse ab sofort eine Demarkationslinie gezogen werden. Die Fortführung des Werkstattbetriebs sei ja berechtigterweise weiterhin zulässig und erwünscht. Wie aber, so Peckruhn, solle man einem Kunden, der ohnehin schon im Autohaus stehe, plausibel klarmachen, dass man ihm beispielsweise ein gewünschtes Zubehör zwar einbauen, aber nicht verkaufen dürfe? Darüber hinaus würden viele Betriebe ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen. Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.
(kle)