Infolge der behördlich angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konnte viele Erwerbstätige ihrem Beruf nicht nachgehen und erlitten somit einen Verdienstausfall. Für diese Fälle sieht das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch vor. Dafür hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Katalog mit FAQs zusammengestellt, auf den der BRV nun hinweist.
Wenn Erwerbstätige etwa von einer angeordneten Absonderung, einem Tätigkeitsverbot oder der Schließung bzw. der Untersagung des Betretens von Betreuungseinrichtungen für Kinder oder von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen beeinträchtigt waren, können sie dafür eine Entschädigung erhalten. Der Fragenkatalog des Gesundheitsministeriums behandelt die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG. Der BRV weist jedoch drauf hin, dass die einzelnen Bundesländer für die Durchführung der Regelung zuständig sind und daher verbindliche Auskünfte zur konkreten Handhabung durch die zuständigen Behörden nur dort eingeholt werden können.
Der Fragenkatalog ist hier online einsehbar.
(dw)