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Corona-Schnellkredite stark nachgefragt

Das zusätzliche KfW-Kreditprogramm wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen offenbar stark nachgefragt. Knapp 4000 Anträge sollen bei der Staatsbank KfW schon für die "Corona-Hilfskredite" vorliegen. Mittelständische Unternehmen, die den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen wollen, müssen bereits seit dem 1. Januar 2019 am Markt sein und über mindestens zehn Beschäftigte verfügen.

Das zusätzliche KfW-Kreditprogramm wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen offenbar stark nachgefragt. Knapp 4000 Anträge sollen bei der Staatsbank KfW schon für die "Corona-Hilfskredite" vorliegen. Mittelständische Unternehmen, die den KfW-Schnellkredit in Anspruch nehmen wollen, müssen bereits seit dem 1. Januar 2019 am Markt sein und über mindestens zehn Beschäftigte verfügen. 

Ohne aufwändige Bankprüfung können Firmen einen von der bundeseigenen KfW finanzierten Überbrückungskredit bekommen. Der Bund sichert jeden Kredit mit einer Bürgschaft von 100 Prozent ab. Die ersten Kredite sollen noch in der ersten Aprilhälfte verfügbar sein. Corona-bedingte Lieferengpässe und eine starke Verunsicherung verschärfen die Situation, so dass nach der jüngsten DIHK-Umfrage mehr als 80 Prozent aller deutschen Betriebe spürbare Umsatzeinbrüche verzeichnen.

Der KfW-Schnellkredit sieht vor, bis zu drei Monatsumsätze auf der Basis des Jahres 2019 als Kreditvolumen zu vergeben, für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern maximal 800.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern maximal 500.000 Euro. Die Unternehmen dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Das Kreditinstitut vor Ort, bei dem der Kredit beantragt werden kann, prüft Umsatz, Gewinn und Zahl der Mitarbeiter. Die Laufzeit der Kredite beträgt aktuell zehn Jahre mit einem Zinssatz von 3 Prozent.

(kle)

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Antragsunterlagen für Schnellkredit auf KfW-Website abrufbar

Auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können seit heute die entsprechenden Antragsunterlagen, nämlich die Angaben zum Antrag sowie die ergänzenden Angaben des Antragstellers, heruntergeladen werden. Der BRW weist darauf hin, dass der Darlehensantrag nicht bei der KfW, sondern bei der Hausbank gestellt wird.

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ZDK begrüßt Haftungsfreistellung bei KfW-Schnellkrediten

Die Bundesregierung hat gestern erneut eine Reihe von Beschlüssen im Kampf gegen die Corona-Pandemie verabschiedet. Darunter ist auch das neue KfW-Programm „Schnellkredit“, das dem unter Corona leidenden Mittelstand zugute kommen soll. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßte die Entscheidung als positives Zeichen.

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BRV-/BBE-Projektstudie - Rating im Reifenhandel

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in Bonn veröffentlichte als Herausgeber in Zusammenarbeit mit der BBE-Unternehmensberatung GmbH, Kfz + Verkehr, die Projektstudie "Eigenrating im Reifenfachhandel". Die BBE-Unternehmensberatung stellt in der Studie "einheitliche und maßgebliche Bewertungskriterien für das Eigenrating im mittelständischen Reifenfachhandel" dar.

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Anspruchsvolle Finanzierung im Mittelstand

Der Mittelstand sieht aktuell eine Verschärfung der Finanzierungsbedingungen.

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