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Reifenhandel

Erläuterung zu Anforderungen an Winterreifen für Spezialfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit dem Verkehrsblatt Nr. 21/2018 vom 15.11.2018 (S. 758, Nr.157) nunmehr klargestellt, dass unter „Spezialreifen“ Reifen zu verstehen sind, für die bislang keine entsprechende Genehmigung für Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Das betrifft Reifen für schwere Mobilkräne, Reifen mit der Kennzeichnung POR (Professional Off-Road) und mit der Kennzeichnung MPT (Multi Purpose Tire).

Spezialfahrzeuge, die mit diesen Reifen ausgestattet sind beziehungsweise betrieben werden, fallen nach jetziger Klarstellung durch das BMVI unter die Ausnahmeregelung der Zweiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften des Paragraf 2 Absatz 3a Satz 1 Nummer 6 StVO, das heißt sie sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen.

(akl)

Reifenindustrie

MPT-Reifen ohne 3PMSF-Symbol bei Winterreifenpflicht erlaubt

Bereits seit 2018 sind in Deutschland bei winterlichen Straßenbedingungen nur noch Reifen mit dem sogenannten Three-Peak-Mountain-Snow-Flake-Symbol (3PMSF) erlaubt. Multi-Purpose-Reifen (MPT-Reifen) verfügen nicht über eine derartige Kennzeichnung, sind aber dank einer offiziellen Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) dennoch für den Einsatz bei winterlichen Bedingungen zugelassen.

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Reifenindustrie

RAL feiert 90 Jahre RAL Gütezeichen

Verbrauchern fällt es teils schwer, sich angesichts des ständig wachsenden Angebots für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entscheiden. Bei der Auswahl sollen zuverlässige Kennzeichnungen helfen, die deshalb in der Verbraucherinformation eine wichtige Rolle spielen. Eine der ältesten Kennzeichnungen ist das vom gemeinnützigen und unabhängigen RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannte RAL Gütezeichen. Diese Kennzeichnung wird in diesen Tagen 90 Jahre alt und dient dem Verbraucherschutz.

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Reifenhandel

BRV-Info „Schneeflocken-Kennzeichnung für runderneuerte Nfz-Reifen“ abrufbar

Die gesetzlichen Änderungen (52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften) bezüglich der „situativen Winterreifenpflicht“ in Deutschland, über die wir unsere Leser bereits informiert haben, betreffen auch runderneuerte Reifen: Für runderneuerte Reifen, die ab dem 01.01.2018 gefertigt und als Winterbereifung eingesetzt werden, ist neben der bisher vorgeschriebenen M+S Kennzeichnung, auch die Kennzeichnung mit dem Schneeflocken-Symbol erforderlich.

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Reifenindustrie

Michelin Nutzfahrzeugreifen mit Three Peak Mountain Snow Flake-Symbol

Zahlreiche Nutzfahrzeugreifen von Michelin tragen bereits das Three Peak Mountain Snow Flake (3PMSF)-Symbol. Diese Kennzeichnung soll eine testgeprüfte Wintertauglichkeit der Reifen nachweisen. Bisher ist die Kennzeichnung noch keine gesetzliche Pflicht. Laut Unternehmensangaben tragen nahezu alle seit dem 1. Juli 2012 produzierten Traktionsreifen für die Antriebsachse das Symbol. Es soll belegen, dass die Michelin Nutzfahrzeugreifen einen nach ISO-Norm durchgeführten Test auf einer Schneefahrbahn bestanden haben.

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