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Richterhammer und EU Fahne

Reifenhandel

EU-Institutionen stimmen Reifenkennzeichnungsverordnung zu

Bereits im Februar dieses Jahres hat der Europäische Rat dem Gesetzesvorschlag zur neuen Reifenkennzeichnungs-/Reifenlabel-Verordnung zugestimmt. Nachdem nun das Europäische Parlament den Vorschlag gebilligt hat, fehlt nur noch ein Schritt damit das neue Gesetz am 1. Mai 2021 offiziell in Kraft tritt: die formelle Verabschiedung durch den Minister-Rat.

Bereits im Februar dieses Jahres hat der Europäische Rat dem Gesetzesvorschlag zur neuen Reifenkennzeichnungs-/Reifenlabel-Verordnung zugestimmt. Nachdem nun das Europäische Parlament den Vorschlag gebilligt hat, fehlt nur noch ein Schritt damit das neue Gesetz am 1. Mai 2021 offiziell in Kraft tritt: die formelle Verabschiedung durch den Minister-Rat.  

Im Zuge der neuen Verordnung weist das neue Label-Design zukünftig einen QR-Code (zum Zugriff auf eine Produkt-Informationsdatenbank), das 3PMSF-Symbol und die „Ice-Grip“-Kennzeichnung auf. Ferner wurden auch die Label-Klassen für Rollwiderstand und Nasshaftung „aufgeräumt“, indem leere/unbesetzte und redundante Label-Klassen (die nach den zeitlich gestaffelten Grenzwerten nach ECE-R 117 nicht mehr zulässig sind) von Klasse „A“ nach „E“ aufgefüllt. Die Abstufung der einzelnen Label-Klassen selbst wurde jedoch nicht verschärft.

Des Weiteren sollen in Zukunft auch die Kriterien Laufleistung und Partikelabrieb in die Label-Information integriert werden. Dies sei allerdings erst möglich, wenn eine entsprechende Prüfmethode vorliegt. Einen genauen Zeitplan hierfür gibt es laut BRV-Angaben momentan noch nicht. Ferner sollen baldmöglichst auch runderneuerte Lkw/Bus(C3)-Reifen in die Label-Verordnung aufgenommen werden. Der europäische Runderneuerungsverband BIPAVER und die Verbände der Neureifenindustrie ETRMA/ETRTO arbeiten dafür bereits seit einiger Zeit an einem entsprechenden Vorschlag.

Im Reifenhandel sind zukünftig die bisher nur für C1(Pkw)- und C2(Llkw)-Reifen gültigen Vorgaben der Label-Kennzeichnung auch für C3-Reifen anzuwenden. Zudem ist der Handel dazu verpflichtet, im Online-Geschäft vor Kaufabschluss die Label-Information anzuzeigen.

(dw)

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