Der BRV registriert in seiner Geschäftsstelle eigenen Angaben zufolge in jüngster Zeit vermehrt Anfragen bezüglich der im Fahrzeugschein unter Ziffer 15.1 und 15.2 eingetragenen Angaben. Häufig befänden sich dort nämlich Buchstaben und Zahlen, die nicht notwendigerweise dort aufgeführt werden müssten.
Wie auf dem Foto zu sehen finden sich in den Fahrzeugscheinen beispielsweise folgende Eintragungen:
15.1: 215/65 R16C 109T E C2
15.2: 215/65 R16C 109/107T E C2
15.1: 255/35 ZR19 92Y E
15.2: 275/35 ZR19 100Y E
15.1: 205/65 R16 95W A
15.2: 205/65 R16 95W A
Bei der Übertragung der Daten aus den COC-Papieren wurden hierbei offensichtlich – so die Schlussfolgerung des BRV – die Reifenlabel-Klassen, der zur WLTP-Prüfung herangezogenen Reifendimension (also im 1. Beispiel „E“ für Rollwiderstandsklasse „E“, „C“ für die Nasshaftungsklasse „C“ und „1“ für 1 Schallwelle bei der Geräuschbewertung), mit übernommen. Allerdings hätten diese Ergänzungen keine Bedeutung für das Ersatzgeschäft und seien folglich nicht relevant. Zudem weist der Brancheverband erneut darauf hin, dass diese Reifenlabel-Klassen auch keine Beschränkung oder Mindestvorgabe für den Ersatzreifenbedarf darstellen.
(dw)