Nachdem das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ursprünglich ausgeführt hat, dass Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen, wurde die stringente Regelung nun etwas angepasst, teilt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. mit.
In den aktuellen FAQs (https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php) führt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aktuell aus: "Ein Reifenwechsel sollte nur aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) stattfinden."
Auf der Homepage des BRV werden alle Regelungen so aktuell wie möglich zusammengefasst. Die ständig aktualisierte Länderübersicht findet sich hier.
(kle)