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Mechaniker zieht Reifen auf

Reifenhandel

Saisonaler Reifenwechsel nun doch erlaubt

Darf die eigene Wohnung zum Zwecke des Reifenwechselns verlassen werden? Und welche Teile eines Betriebes müssen im Kampf gegen COVID-19 möglicherweise geschlossen werden? Diese Fragen haben in den vergangenen Tagen für einige Verwirrung innerhalb der Branche gesorgt. Nach erneuter Intervention des BRV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Regelungen bezüglich des Reifenwechsels nochmals präzisiert.

Darf die eigene Wohnung zum Zwecke des Reifenwechselns verlassen werden? Und welche Teile eines Betriebes müsses im Kampf gegen COVID-19 möglicherweise geschlossen werden? Diese Fragen haben in den vergangenen Tagen für einige Verwirrung innerhalb der Branche gesorgt. Nach erneuter Intervention des BRV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Regelungen bezüglich des Reifenwechsels nochmals präzisiert.

Zunächst galt die Regelung, dass Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen. Diese strenge Handhabung wurde kurz darauf jedoch dahingehend gelockert, dass der Reifenwechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) stattfinden durfte. Nach Intervention seitens des BRV und der Handwerkskammer München liest sich in den aktuellen FAQs des Bayerischen  Staatsministeriums folgendes: „Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt." Dabei seien jedoch die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften in den Betrieben zu beachten, so der BRV.

Der BRV hat außerdem die Hilfen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bereitstellt, in einer Übersicht zusammengefasst.

(dw)

Reifenhandel

Reifenwechsel soll nur aus "sicherheitsrelevanten Gründen" stattfinden

Nachdem das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ursprünglich ausgeführt hat, dass Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen, wurde die stringente Regelung nun etwas angepasst, teilt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. mit.

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Reifenhandel

Staatssekretär Gerhard Eck besucht Reifen-Müller

Anfang Oktober besuchte Markus Ulbig (CDU), Staatsminister des Innern des Bundeslandes Sachsen, die Lkw-Reifenrund­erneuerungsanlage der Vulco Dresden GmbH am Standort Burkau. Einen Eindruck von der mittelständisch strukturierten Runderneuerungsbranche in Deutschland wollte sich auch Gerhard Eck vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr verschaffen: Eck besuchte am 2. Dezember das im fränkischen Hammelburg gelegene Unternehmen Reifen-Müller.

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