Darf die eigene Wohnung zum Zwecke des Reifenwechselns verlassen werden? Und welche Teile eines Betriebes müsses im Kampf gegen COVID-19 möglicherweise geschlossen werden? Diese Fragen haben in den vergangenen Tagen für einige Verwirrung innerhalb der Branche gesorgt. Nach erneuter Intervention des BRV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Regelungen bezüglich des Reifenwechsels nochmals präzisiert.
Zunächst galt die Regelung, dass Schönheitsreparaturen und Reifenwechsel keinen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung darstellen. Diese strenge Handhabung wurde kurz darauf jedoch dahingehend gelockert, dass der Reifenwechsel aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) stattfinden durfte. Nach Intervention seitens des BRV und der Handwerkskammer München liest sich in den aktuellen FAQs des Bayerischen Staatsministeriums folgendes: „Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt." Dabei seien jedoch die weiterhin geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften in den Betrieben zu beachten, so der BRV.
Der BRV hat außerdem die Hilfen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bereitstellt, in einer Übersicht zusammengefasst.
(dw)