Mit Beginn der Sommerferien in zahlreichen Bundesländern beginnt bekanntlich die Haupturlaubszeit. Obwohl inzwischen wieder Reisen und Hotelaufenthalte möglich sind, bringt die neue Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer viele arbeitsrechtliche Fragen mit sich. Auch wenn diese noch nicht final geklärt sind, hat der BRV einen Leitfaden zusammengestellt, der einige Fragen zu diesem Thema beantwortet.
Eine der Fragen die sich möglicherweise stellt ist die, ob der Arbeitgeber eine Reise – zumindest in aktuelle Corona-Risikogebiete – verbieten kann. Aktuell fallen etwa die Türkei, Bosnien-Herzegowina, Serbien und die Ukraine in diese Kategorie, wobei sich die Einstufung aufgrund aktueller Fallzahlen schnell ändern kann. Diese und weitere Fragen etwa bezüglich einer möglichen Entgeltfortzahlung während einer Quarantäne hat der BRV im Mitgliederbereich seiner Homepage zusammengetragen.
Da jedoch viele arbeitsrechtliche Fragen naturgemäß noch nicht höchstrichterlich entschieden sind, gibt es zum Teil mehr Fragen als rechtssichere Antworten. Ferner erhebt die Auflistung keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weshalb der Branchenverband sich darauf freut, mit seinen Mitgliedern in einen Austausch zu treten.
(dw)