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Reifenindustrie

ZF: Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

ZF ordnet Kurzarbeit in seinen Werken in Deutschland an. Das Unternehmen und seine Arbeitnehmervertretung haben dazu eine Vereinbarung getroffen, die es laut Unternehmensangaben erlaubt, Teile von Produktion und Verwaltung kontrolliert herunterzufahren und dabei die Einkommen der Mitarbeiter weitgehend abzusichern.

ZF ordnet Kurzarbeit in seinen Werken in Deutschland an. Das Unternehmen und seine Arbeitnehmervertretung haben dazu eine Vereinbarung getroffen, die es laut Unternehmensangaben erlaubt, Teile von Produktion und Verwaltung kontrolliert herunterzufahren und dabei die Einkommen der Mitarbeiter weitgehend abzusichern.

Sabine Jaskula, Vorstand Personal und Recht, sagt: „Wir gehen davon aus, dass wir die Arbeit sowohl in einzelnen Produktlinien als auch in ganzen Werken und Verwaltungsbereichen ruhen lassen werden. Dies geschieht, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und um der Nachfrageunterbrechung der Auto- und Lkw-Hersteller zu folgen. Beschäftigungs- und Einkommenssicherung konnten wir gut in Einklang mit den Interessen und dem Schutz des Unternehmens bringen. Das ist der ZF-Weg.“ Zugleich bereite sich ZF darauf vor, den Wiederanlauf der Produktion seiner Kunden nach der Corona-Pause bestmöglich zu unterstützen. „Die notwendigen Vorbereitungen dafür werden jetzt getroffen. Alle Führungsebenen und Mitarbeiter in Produktion und Verwaltung werden in dieser noch nie dagewesenen Situation einen Beitrag leisten müssen“, erläutert Jaskula.

„Als Betriebsrat ist uns wichtig, Beschäftigung zu erhalten, mit allen Menschen durch die Krise zu gehen und die Einkommen der Beschäftigten soweit wie möglich abzusichern“, sagt Achim Dietrich, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats von ZF. „Mit der neuen Kurzarbeitsvereinbarung haben wir den Weg frei gemacht – erstmals bundesweit, für alle ZF-Beschäftigten in Deutschland –, eine einheitliche Aufzahlung auf das Kurzarbeitergeld mit dem Vorstand tariflich zu vereinbaren“, ergänzt Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter der IG Metall Baden-Württemberg und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender von ZF. „Jetzt geht es vor Ort darum, passgenaue Lösungen für die jeweilige betriebliche Situation zu finden. Krisenbewältigung geht nur gemeinsam.“

Nach ZF-Angaben gilt die Regelung bis einschließlich Juni, wobei die Phase der Kurzarbeit sich danach richtet, zu welchem Zeitpunkt die Kunden von ZF ihre Werke wieder in Betrieb nehmen. Viele Fahrzeughersteller haben drei- bis vierwöchige Pausen angekündigt. Personalvorstand Jaskula erläutert: „Wir haben jetzt einen guten und belastbaren Rahmen, der unsere Beschäftigten auch bei einem kompletten Herunterfahren der ZF-Werke absichert. Durch einen zusätzlichen Beitrag des Unternehmens wird jeder rund 90 Prozent seines regulären Nettoeinkommens behalten.“ Der kombinierte Einsatz von 25 Prozent Gleitzeit und 25 Prozent Urlaubszeit sowie 50 Prozent Kurzarbeit ermögliche das Ruhen von Produktion und Verwaltung und sichere die Beschäftigung der Belegschaft. Die Belieferung von Kunden habe weiterhin Priorität und werde dazu führen, dass vereinzelt Werke und Produktlinien sowie Teile der Verwaltung normal weiterarbeiteten.

(kle)

Reifenindustrie

ZF: Keine verlässliche Prognose für Geschäftsjahr 2020

Die ZF Friedrichshafen AG hat eigenen Angaben zufolge ihre im Sommer 2019 angepassten Ziele für das Gesamtjahr erreicht. Mit 36,5 Milliarden Euro lag der Konzernumsatz – bereinigt um Wechselkurseinflüsse und M&A-Aktivitäten – leicht unter dem Vorjahreswert von 36,9 Milliarden Euro (organisch minus 1,9 Prozent). Das bereinigte EBIT betrug 1,5 (2018: 2,1) Milliarden Euro. Die bereinigte EBIT-Marge lag bei 4,1 (2018: 5,6) Prozent.

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Reifenindustrie

Continental: 30.000 Mitarbeiter in Kurzarbeit

Die Continental AG nimmt ihren Ausblick für das laufende Geschäftsjahr zurück. Als Grund werden die Unsicherheit über die Dauer der Beeinträchtigungen durch die Coronavirus-Pandemie und die möglichen Konsequenzen für Produktion, Lieferkette und Nachfrage angeführt. Der Konzern hat in Deutschland zum 01. April etwa 30.000 Mitarbeiter und damit die Hälfte der hiesigen Beschäftigten zur Kurzarbeit angemeldet. Dieser Zustand kann laut den Verantwortlichen je nach Entwicklung der Marktlage auf die Dauer von 6 bis 12 Monaten ausgeweitet werden.

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Reifenhandel

BRV: Kurzarbeitergeld steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt

In Zeiten der Corona-Pandemie wurde - und wird aktuell noch - verstärkt die Möglichkeit der Kurzarbeit in Anspruch genommen. Ebenso wie andere Lohnersatzleistungen ist das Kurzarbeitergeld dabei nach § 3 Einkommensteuergesetz steuerfrei. Allerdings unterliegt die Zahlung nach § 32b EStG dem Progressionsvorbehalt und erhöht somit den persönlichen Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen.

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Reifenindustrie

Continental: Neues Arbeitszeitmodell

Der Reifenhersteller Continental will erstmals in einem flexiblem Arbeitszeitmodell in größerem Umfang Leiharbeiter beschäftigen. Mit diesem elastischen Modell gibt Continental im Bereich Beschäftigung die Antwort auf Konjunkturschwankungen. Wie das Unternehmen mitteilt, soll das Modell von 2003 an im Nutzfahrzeug-Reifenwerk Hannover-Stöcken eingeführt und bei Erfolg auf den gesamten Konzern ausgeweitet werden.

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