Die Sommerferien haben begonnen und viele Familien starten in diesen Tagen mit dem voll beladenen Auto in den Urlaub. Doch während bei einer Flugreise in der Regel nur 20 kg Gepäck pro Person mitgenommen werden dürfen, achten viele Autofahrer nicht auf die maximal erlaubte Zuladung ihres Fahrzeugs. Dabei kann nicht nur der Gesetzgeber Strafen für ein überladenes Fahrzeug aussprechen – vielmehr sollte bedacht werden, dass ein beladenes Auto deutlich veränderte Fahreigenschaften an den Tag legt, als im normalen Betrieb.
Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung empfiehlt, beim Beladen des Fahrzeugs einige Ratschläge zu beachten, damit schon auf der Fahrt der Urlaub beginnen kann. So sollte vor dem Beladen die Fahrzeugpapiere studiert und das zulässige Gesamtgewicht festgestellt werden. Ein weiterer Tipp ist, die schweren Gepäckstücke nach unten im Auto zu verstauen. Dadurch bleibt der Fahrzeugschwerpunkt niedrig und das Kurvenverhalten wird weniger beeinträchtigt. Außerdem sollten schwere Gegenstände im Kofferraum nah an der Rücksitzlehne platziert werden. Dann ist gewährleistet, dass bei einer Vollbremsung die Ladung nicht verrutscht und das Bremsverhalten neutral bleibt. Auf die Hutablage gehören keine schweren oder scharfkantigen Gegenstände. Bei einer abrupten Bremsung werden dort abgelegte Bücher, Spielzeuge oder Taschen zum lebensgefährlichen Geschoss, warnen die Experten der GTÜ. Ebenfalls bei der Verwendung von Dachträgern, -aufbauten und -boxen, sollten nur welche verwendet werden, die auch vom Fahrzeughersteller für das Auto freigegeben sind. Besonders sollte dabei auf die zulässige Dachlast geachtet werden. Schließlich raten die Experten, beim Beladenen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt den Luftdruck zu überprüfen, denn bei einem voll beladenen Auto gilt ein höherer Reifendruck. Die Angaben finden Sie in ihren Fahrzeugpapieren oder auf einem Aufkleber, der bei vielen Fahrzeugen im Türrahmen oder in der Tankklappe angebracht ist. Auch die Scheinwerfer müssen niedriger eingestellt werden, damit Sie den Gegenverkehr bei Dunkelheit nicht blenden.