Der französische Cour de Cassation hat in dritter Instanz und damit endgültig ein gegen die Delticom AG ergangenes Urteil wegen unlauteren Wettbewerbs zu Lasten der Gesellschaften PNEUS ONLINE SUISSE und PNEUS ONLINE SARL bestätigt. In seinem Urteil vom 9. März 2010 hält das Gericht daran fest, dass Delticom im Bereich des Online-Reifenverkaufs die Verwendung der Domain-Namen www.pneusonline.com, www.pneuonline.com und www.pneu-online.com im Hinblick auf den von PNEUS ONLINE seit 2001 zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit verwendeten Domain-Namen www.pneus-online.com untersagt ist.
Das Gericht bestätigt auch die vom zweitinstanzlichen Gericht ausgesprochene Verurteilung zur Zahlung von 300.000 Euro zum Ausgleich des Schadens, den PNEUS ONLINE SUISSE und PNEUS ONLINE SARL durch die Handlungen von Delticom erlitten haben.