Seit dem 1. Oktober 2012 können Unternehmen aus dem Güterkraftverkehr beim BAG wieder einen Antrag auf De-minimis Förderung stellen. Die Antragsfrist läuft bis zum 28.02.2013. Zu der Förderung umweltbewusster und effizienzsteigernder Maßnahmen zählen auch neue Reifen für in Deutschland zugelassene Nutzfahrzeuge ab 12t.
„Viele Speditionen wissen nicht, dass die De-minimis-Förderung auch für neue Reifen einsetzbar ist“, erklärt Thomas Wörner, Leiter Verkauf gewerbliche Kunden bei Reiff Reifen und Autotechnik. Ein Umstand, der Unternehmensangaben zufolge vielen Unternehmen den Bezug von zugänglichen Fördergeldern versagt. Dabei sei die Antragsstellung und Abwicklung der staatlichen Förderung ganz leicht: „Am einfachsten ist es, wenn vor der Reifenbestellung der Antrag gestellt wird. Mit dem genehmigten Antrag in der Tasche können dann die benötigten Reifen ausgewählt und bestellt werden und die Unternehmer sparen bares Geld“, erklärt Thomas Wörner. Der Reifenfachmann des Traditionsunternehmens aus Baden-Württemberg gibt allerdings zu bedenken, dass auch mit den Zuschüssen vom Staat die Reifen sorgfältig ausgewählt werden sollten. Daher sollten die Kunden sich vor dem Kauf von einem Fachmann beraten lassen. „Je nach Einsatzzweck empfehlen sich unterschiedliche Reifen. Lkw-Reifen sind ein ganz wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor – den optimalen Reifen auszuwählen kann bares Geld sparen.“