Reifenhandel

Euromaster gewinnt juristische Auseinandersetzung zum Nachziehen von Radschrauben

Der Reifen- und Autoserviceexperte Euromaster hat vor dem Landgericht Karlsruhe einen Rechtsstreit (AZ 9 C 335711) für sich entscheiden können: Ein Privatkunde hatte Euromaster verklagt, weil er sich nach einem Reifenwechsel nicht ausreichend darüber informiert fühlte, dass die Radschrauben nach 50 bis 100 km Fahrstrecke noch einmal nachgezogen werden müssen. Das Gericht beschied Euromaster, mehr als nötig für die Sicherheit der Kunden zu tun. Euromaster lässt die Autofahrer nach dem Radwechsel auf der Rechnung dafür unterschreiben, dass der Hinweis auf das Nachziehen der Schrauben gelesen wurde. Nach Ansicht der Richter sei ein auf der Rechnung gedruckter Hinweis bereits ausreichend. Im aktuellen Fall hatte der Privatkunde aus seiner Sicht keinen ausreichenden Hinweis erhalten und Euromaster auf Schadenersatz in Höhe von 3.050,00 Euro verklagt. Grund dafür war, dass sein Pkw nach dem Radwechsel durch sich lockernde Räder Schaden genommen hatte. Die Klage wurde in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Karlsruhe abgewiesen, anschließend kam es zu einem Berufungsverfahren, das Euromaster auch in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Karlsruhe für sich entschied.

Reifenhandel

BRV bleibt im "Ultra-Seal"-Rechtsstreit hartnäckig

Die DSV Road Holding NV hatte im Rahmen der Auseinandersetzung um das Produkt Ultra-Seal eine einstweilige Verfügung beim LG Köln gegen den BRV erwirkt, gegen die der Branchenverband Widerspruch erhob. Am 19. Dezember 2017 haben sich die Parteien im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Köln auf die Beendigung des Verfahrens verständigt. Die BRV-Verantwortlichen teilen nun mit, dass das Gericht bestätigte, dass die Aussagen des BRV keine Werturteile darstellen, sondern als Tatsachenbehauptung eingestuft werden und in der pauschalen geäußerten Form nach Einschätzung des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen wurden.

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UltraSeal-Rechtsstreit: BRV verklagt

Die Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. und der DSV Road Holding über die Vermarktung des Reifendichtmittels UltraSeal spitzt sich weiter zu. Den Erlass einer einstweiligen Verfügung wies das Oberlandesgerichts Köln ab. Die DSV Road Holding verklagt nun ihrerseits den Branchenverband auf Unterlassung seiner Aussagen gegen UltraSeal.

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BRV bezieht Stellung zum "Ultra-Seal"-Deal von Schmitz Cargobull

Die DSV Road Holding NV meldete in dieser Woche, dass Schmitz Cargobull nach umfassender Test- und Freigabephase Kunden seine Anhänger ab sofort auch mit Reifen anbietet, die mit „Ultra-Seal“ ausgestattet sind. Ein entsprechender Dreijahresvertrag wurde laut den DSV-Verantwortlichen mit dem Hersteller von Sattelaufliegern, Aufbauten und Anhängern vereinbart. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. kommentiert, dass die rechtliche Zulässigkeit von präventiven Reifendichtmitteln nach wie vor noch nicht geklärt sei.

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VDAT mahnt zur Vorsicht bei Werbeanrufen in Mehrfamilienhaushalten

Der VDAT weist seine Mitglieder, die selbst oder durch ein Callcenter aktives B2C Telefonmarketing betreiben, auf das Urteil Az. 15 O 75/16 KfH des Landgerichts Karlsruhe hin. Allgemein bekannt ist, dass Werbeanrufe (auch im B2B) einer Einwilligung bedürfen. Im verhandelten Fall ging die Beklagte davon aus, dass die vorliegende Einwilligung des Anschlussinhabers die Berechtigung darstelle, Werbung gegenüber allen im Haushalt lebenden Personen zu platzieren. Die Richter sahen das anders.

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