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HUK-Coburg warnt: Fehlende Winterreifen können in der Kfz-Versicherung eine Rolle spielen

Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen, rät die HUK-Coburg. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der STVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, wurde von dem Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben. Neben Winterreifen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen zugelassen. Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann, so die HUK-Coburg, mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gelte besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet.

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HUK Coburg: Falsche Bereifung gefährdet Versicherungsschutz

Angesichts sinkender Schneefallgrenzen und Temperaturen um den Gefrierpunkt wird es spätestens jetzt Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar findet sich in der Straßenverkehrsordnung kein Hinweis auf eine Winterreifenpflicht, jedoch schreibt §2 Absatz 3a der StVO Autofahrern vor, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Hier ist die Expertise des Reifenfachhandels gefordert, Kunden kompetent zu beraten.

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Chance und Herausforderung für die Branche

Im Kontext der gesetzlichen Ausdifferenzierung der Winterreifenpflicht wurde der Reifen-Branche eine bis dahin nicht gekannte Medienaufmerksamkeit zuteil. Die von Industrie und Handel insgesamt ersehnte Neuregelung birgt aber nicht nur Chancen. Der Endverbraucher will gut beraten werden und auf seine wintertaugliche Bereifung nicht lange warten müssen.

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GTÜ: Winterreifenpflicht gilt auch für Oldtimer

Auch wenn viele Oldtimerbesitzer ihre alten Schätze vorzugsweise im Sommer fahren, bewegen manche sie auch im Winter. Im letztgenannten Fall sollten Oldtimerfahrer die Gesetzesänderung bezüglich der Winterreifenpflicht beachten.

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Dunlop: Winterreifen sind Pflichtübung

Im Winter umrüsten oder das Auto stehen lassen, empfiehlt Reifenhersteller Dunlop - nicht nur wegen der Rechtslage, sondern auch aus Vernunftsgründen. Nur Winterreifen geben die beste Sicherheit. Ab diesem Winter gilt die Winterreifenpflicht für Vernünftige: Im Mai 2006 änderte der Gesetzgeber die StVO, deren § 2 Absatz 3a nun vorschreibt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

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