Auch wenn es in Deutschland keine verbindliche Winterreifenpflicht gibt, sollten Autofahrer in der kalten Jahreszeit ihre Bereifung nicht außer Acht lassen, rät die HUK-Coburg. Denn die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der STVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, dass „die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“ ist. Was man sich unter dieser freien Formulierung vorzustellen hat, wurde von dem Gesetzgeber mittlerweile konkretisiert: Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit dem Auto unterwegs ist, muss Winterreifen aufgezogen haben. Neben Winterreifen sind auch sogenannte Allwetter- oder Ganzjahresreifen zugelassen. Wer die Regel missachtet, riskiert nicht nur Punkte und ein Bußgeld in Flensburg. Kommt es zum Unfall, kann, so die HUK-Coburg, mangelhafte Bereifung auch zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Das gelte besonders dann, wenn sich der Unfall nach mehreren Wochen mit Eis und Schnee ereignet.
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